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Mensch liebe Petra..
Du bist so super durch die Prüfung maschiert!
Zitat:Ich danke euch erstmal für eure lieben Worte.
Es hängt mir noch nach und meie Tendenz geht ehrlich gesagt ziemlich in Richtung:ich höre auf.Sad
Lass es erst einmal sacken, ganz ohne Tendenz  . Und sobald Du wieder den Mut findest und diesen Rückschlag verkraftet hast, schaust Du weiter.
Ich bewundere Deinen tollen Durchgang durch diese Prüfung und bin mir über die Rolle dieser Frau H. nicht im klaren. Aber das muss ich wahrscheinlich auch nicht sein, evtl. ist sie das selber nicht. Immerhin waren die anderen ja wohl ziemlich von Dir begeistert, vergiss das nicht  .
Ich drücke Dir die Däumchen!
Liebe Grüße
Tanja
¸.•*´¨♥ Du lächelst und die Welt verändert sich (Buddha) ♥¨´*•.¸
Patenkind von Steffi
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 Liebe Petra,
was ist denn genau mit dieser cm-Angabe gemeint?
Wie tief man eindrückt?
Wie viele cm von der Brustbeinspitze entfernt?
Wurdest Du in der Prüfung explizit gebeten diese cm-Angabe zu machen?
Oder hat man einfach "still" darauf gewartet, dass diese Angabe spontan von Dir kommt?
Ruf mich doch am besten morgen einfach mal an, dann gehen überlegen wir gemeinsam, ob der Widerspruch Sinn macht und wie Du dazu vorgehst.
Wenn das Nicht-Bestehen sich tatsächlich nur auf diese cm-Angabe begründet hast Du beste Aussichten!
Aber vielleicht war ja noch etwas anderes, dass Dir in der Anspannungssituation entgangen ist. In dem Fall wäre es sinnvoll, die schriftliche Begründung abzuwarten und dann in den Widerspruch zu gehen.
Ich bin der Meinung, eine ungerechte Prüfung sollte man keinesfalls hinnehmen!! Damit tut man sich selbst und den nachfolgenden Prüflingen keinen Gefallen.
Ich würde mich sehr freuen, wenn Du mich anrufst, denn das Forum verdankt Dir sooo viel und es wäre schön, wenn ich Dir auch mal etwas für Dich tun könnte.
GLG Isolde
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Hallo Petra!
Ich bin gebürtige Hannoveranerin und das Gesundheitsamt dort hat bzgl. der Prüfungen keinen guten Ruf. Den Grund für Dein Nichtbestehen bzw. die Begründung finde ich nicht nachvollziehbar. Habe mittlerweile 4 Erste-Hilfe-Seminare absolviert und bei keinem wurden cm-Angaben gemacht  (und bisher habe ich noch jede Puppe animiert bekommen..)
Erkundige Dich doch mal über das Gesundheitsamt Salzgitter (das ist ja nur eine halbe Stunde Fahrtzeit von Hannover entfernt). Die Prüfungen dort sollen fair sein. Auf deren HP findest Du Tipps, was in der Bewerbung stehen muss um dort zur Prüfung zugelassen zu werden (z.B. dass Du die kinder- und familienfreundliche Lernstadt Salzgitter für den Erfolg einer Praxis nutzen willst). So sollen es im Jahr ca. 400 Leute machen und die Stadt Salzgitter hat immer noch mehr "normale" Einwohner denn HP
Jedenfalls: Nicht aufgeben!
Lieben Gruß
Julia
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Hallo liebe Petra,
hier ist Bettina B. - leider nun Dein "Partnerin".
Ich denke, ich muss Dir nicht viel schreiben - ich weiß genau, wie Du Dich fühlst.
Ich drück dich jetzt einfach auch mal, ich denke, mehr brauche ich dazu nicht zu schreiben.
Aber vielleicht wollen wir beide uns mal austauschen.
Mir geht es im Moment immer noch so, dass ich einfach nichts anschauen kann.
Deshalb kann ich Dich sehr sehr gut verstehen. Ich schicke Dir mal meine Nr.
Alles alles Liebe und lass den Kopf nicht hängen.....
Liebe Grüße
Bettina
Panta Rhei - Alles fliesst
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Ersteinmal möchte ich mich noch einmal ganz herzlich bei allen bedanken,die mir mit lieben Worten hier und auch per PN doch wieder ein bisschen auf die Beine geholfen haben.Ich bin nicht mehr ganz so mutlos und werde mich auch wieder berappeln
Und ja,sie hat 4 mal nachgefragt und mich gebeten eine cm-Angabe zu machen.Es hat ihr nicht gereicht,dass ich gesagt habe,dass ich schon tiefer gehen muss.Ich habe im Nachhinein schon von einigen gelesen,die an ihr gescheitert sind
Julia,ich wusste das der Ruf von Hannover mal ganz schlecht war.Allerdings hatte sich das in den letzten Jahren wohl etwas gebessert und das andere Prüfungskomitee,dass im nebenraum geprüft hat,machte auch einen komplett anderen Eindruck.Da kam schon während der Prüfung mal ein lachen aus dem Raum und auch mir gegenüber,die ja noch auf dem Gang wartete waren sie total freundlich und offen.Schade,die hätte ich wohl lieber gehabt.
Isolde ich melde mich auf jeden Fal bei dir.Ich muss auch hier nocheinmal sagen,dass ihr ganz ganz tolles Völkchen seid,alle miteinander und ich bin grad richtig froh,bei euch gelandet zu sein!!!!!!!
Liebe Grüße
Petra
..................................
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Liebe Petra,
das tut mir sooo leid für dich!!!
Vielleicht lohnt es sich wirlich Einspruch einzulegen. Eine Zentimeterangabe bei der
Herzdruckmassage ist doch schwierig, zumal bei Kindern und Erwachsenen auch
unterschiedlich. Wenn man beim Kurs gesagt bekommt "mit kräftigem Druck das der Brustkorb sich senkt, es können auch Rippen dabei brechen", dann kann man das wirklich schwer in cm fassen, zumal bei jungem/alten/schlanken/adipösen Patienten.
Vielleicht gibt es ja wirklich eine Aufzeichnung, und deine Aussage kann och einmal
überprüft werden.
Bitte verliere nicht den Mut!!!
Dein Wissen ist sooo groß, deine Beiträge sind immer so gut.
Du wirst es schaffen!!!!
PS: irgendwann werde ich meine Prüfung auch in Hannover ablegen.
vielleicht sollten wir uns einen 2 Wohnhsitz bei Freunden in einem anderen Ort zulegen?
GLG Angelika
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Hallo,
ich könnte mir vorstellen, dass das so etwas wie eine Fangfrage war. Denn ich habe noch nirgends von einer cm Angabe gehört. Die Angaben, die ich in verschiedenen Erste-Hilfe-Kursen gelernt haben war entweder ca. drei Finger breit vom untersten Punkt des Sternums nach oben oder das untere Drittel des Sternums ( Brustbein ).
Der Druckpunkt ist mit Sicherheit nicht genau in cm anzugeben, da er z.B. bei verschieden großen Personen in der cm Angabe schwanken wird, von dem Unterschied zwischen Erwachsenem und Kind gar nicht zu reden.
Ich könnte mir vorstellen, dass die Prüferin darauf hinauswollte. Trotzdem sehe ich keine Gefahr für die Volksgesundheit, wenn du den Druckpunkt zeigen kannst.
Ich drücke dir die Daumen, dass du mit einem Widerspruch Erfolg hast!
Viele Grüße
Kristina
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(10.06.2011, 19:07)Kristina schrieb: Hallo,
ich könnte mir vorstellen, dass das so etwas wie eine Fangfrage war. Denn ich habe noch nirgends von einer cm Angabe gehört. Die Angaben, die ich in verschiedenen Erste-Hilfe-Kursen gelernt haben war entweder ca. drei Finger breit vom untersten Punkt des Sternums nach oben oder das untere Drittel des Sternums ( Brustbein ).
Liebe Kristina,
die Empfehlungen für die Erste-Hilfe ändern sich ständig.
Heute gilt: Die richtige Stelle für die Herzdruckmassage ist die Mitte des Sternums und hinsichtlich der Zentimeterangabe findest Du im Skript "Schock":
Achten Sie darauf, dass Sie das Brustbein ausreichend tief komprimieren. Sie führen die Herzmassage sachgerecht aus, wenn Sie das Brustbein vier bis fünf Zentimeter tief in Richtung Wirbelsäule drücken.
Mittlerweile habe ich mit Petra telefoniert. Ich meine sie hat wirklich gut geantwortet, auch wenn sie die Zentimeter nicht genannt hat und hat deshalb bei einem Widerspruchverfahren sehr gute Chancen. Bevor Sie in den Widerspruch gehen kann, braucht sie aber erst den schriftlichen Ablehnungsbescheid.
Liebe Petra,
Du weißt so viel und Du konntest es in der Prüfung auch vermitteln. Ich denke der Gutachterausschuss gibt Dir mehrheitlich Recht, dass Du wegen dieser fehlenden Zentimeterangabe nicht als "Gefahr für Volksgesundheit" eingestuft werden kann.
Versuche am besten in den nächsten Tagen nicht daran zu denken (ich weiß, leicht gesagt  ), mach Dinge, die Du schon immer machen wolltest. Du wirst sehen, es ergibt sich dann alles von selbst.  Die Heilpraktikerei lässt Dich nicht mehr los, dazu weißt Du schon zuviel.
GLG Isolde
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Liebe Petra,
habe das jetzt erst gelesen  Es tut mir unheimlich leid, dass du durchgerasselt bist - ich hätte das NIE gedacht!!! Gerade Du bist es, die sich so häufig mit großem fachlichen Wissen hier einbringt und ich lese deine Beiträge immer mit großem Interesse! Habe beim Durchlesen deines Prüfungsberichtes echt gedacht, das kann doch nicht wirklich der Fall sein, nur wegen der cm-Angabe...
Kopf hoch - mit einer Aussage haben die Prüfer auf jeden Fall recht:
Ich soll mich bitte gleich wieder zur schriftlichen anmelden, denn ich hätte ansonsten das Wissen und die Persönlichkeit die eine HP braucht.
Mach bitte unbedingt weiter!!!
Viel Glück für den Widerspruch!!! Halte uns auf dem Laufenden, ja?
Liebe Grüße,
Anja
Trenne dich nie von deinen Träumen. Wenn sie verschwunden sind, wirst du weiter existieren, aber aufgehört haben zu leben (Mark Twain).
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Ob die betreffende Prüferin wohl im Notfall die Tiefe ihrer Herzdruckmassage am Patienten mit dem Lineal nachmisst? Armer Patient, der hat dann nicht viel Überlebenschancen. Die cm-Angabe ist doch völlig an der Realität vorbei und hat meiner Meinung nach nur dazu gedient, Dir aus irgendwelchen Gründen einen Knüppel zwischen die Beine zu werfen. Kopf hoch, liebe Petra und geh auf jeden Fall in Widerspruch, wenn Du den schriftlichen Bescheid hast.
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ich schliess mich Cathrin an! Auch uns wurde das so beigebracht...Dass es ein Richtwert ist...Von einem HP-Dozenten, der auch Rettungs-Sanitäter ist...!Undzwar ein sehr fitter...!! Der tausendmal mehr kann als solche Theoretiker...
Ich würde Widerspruch einlegen...
Und zu den Empfehlungen dass du bei einem anderen Gesundheitsamt dich prüfen lässt: Du MUSST nicht dort praktizieren, wo du dich anmeldest...Du kannst dich doch wieder , mit einer Begründung ummelden...
Also uns wurde das so gesagt...
Dann würde ich die Prüfung woanders machen...
Es grüsst herzlichst : ÖZNUR (mein Vorname) 
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Wir müssen das ja auch lernen bei den Notfallfortbildungen und bei uns wird das tatsächlich gelehrt mit dieser 5 cm Angabe.
Zumindest bei der letzten Fortbildung vor einem Jahr.
Bei uns macht das ein Notarzt, der sehr nah dran ist an der Praxis.
Natürlich kann man da im Notfall nicht nachmessen aber von uns als Pflegepersonal wird erwartet, dass wir das mit den 5 cm wissen und auch umsetzen, was natürlich auf den mm genau schwierig ist.
Das dürfte jedem klar sein.
Ich hoffe auch, dass du diese Prüfung trotzdem irgendwie anerkannt bekommst wenn sonst alles glatt gelaufen ist, Petra.
LG
Antje
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Mensch, so ein.....!
Es tut mir sehr leid. Was mich wundert, ist die Tatsache das der Messerstich aus einer Richtung kommt die ich nie vermutet hätte...Ich dachte das die Amtsärzte so drauf sind.
Sehr, sehr schade !
Es ist schon richtig das Pflegekräfte die Drucktiefe kennen SOLLTEN...
Aber stelle Dir vor das du beim Examen durchfällst weil du die cm Anzahl nicht nennen kannst.
Wie ging bzw. geht es denn nun weiter ?
Mensch, so ein.....!
Es tut mir sehr leid. Was mich wundert, ist die Tatsache das der Messerstich aus einer Richtung kommt die ich nie vermutet hätte...Ich dachte das die Amtsärzte so drauf sind.
Sehr, sehr schade !
Es ist schon richtig das Pflegekräfte die Drucktiefe kennen SOLLTEN...
Aber stelle Dir vor das du beim Examen durchfällst weil du die cm Anzahl nicht nennen kannst.
Wie ging bzw. geht es denn nun weiter ?
Das Leben beginnt in einer Zelle,
und bei manchen Strolchen,
endets auch in einer solchen ! ! !
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naja...Klar lernt man 5cm...aber misst man denn beim Notfall tatsächlich nach?soviel Zeit hat man doch gar nicht...da ist loslegen angesagt...
aber vorsichtig muss man eben sein: ich hab mir sagen lassen, dass Amtsärzte ziemlich verkopfte Theoretiker sind...was für die nicht erklärbar ist, gibts nicht...
da muss man durch...
Es grüsst herzlichst : ÖZNUR (mein Vorname) 
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Hallo Markus
Noch hängt alles.Ich habe meinen Bescheid noch nicht bekommen.Will ich auch gar nicht so schnell lesen,dass ich eine Gefahr für die Volksgesundheit bin 
Ob eine Begründung drin steht,weiss ich nicht.Habe schon gehört,dass teilweise auch nichts begründet wird
Wie es danach weitergeht??Ich habe keine Ahnung.Ich schwanke täglich.Aber eines weiss ich:wenn ich wieder antrete,dann in Hannover.......die soll mal nicht glauben,dass ich vor ihr flüchte.
Ich muss mal sehen....................
Trotzdem habe ich mich über jedes tröstende aund aufbauande Wort hier gefreut.Hier kam mehr als aus anderen Richtung 
Liebe Grüße
Petra
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So der Ablehnungsbescheid ist heute gekommen.
Nur der lapidare Satz,dass meine Kenntnisse und Fähigkeiten auf dem Gebiet des Heilpraktikerwesens nicht ausreichend sind.
Bei einer Bekannten wurde wenigstens aufgelistet,welche Mängel auf welchen gebieten.Bei mir nur der eine Satz!!!!
Was soll ich davon halten???Hat man mir bei der Besprechung nur nette Worte sagen wollen und Fehler unter den Tisch gekehrt,weil ich total versagt habe???
Ichkann da grad gar nicht mit ungehen
Liebe Grüße
Petra
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Liebe Petra,
ich habe den Thread mitverfolgt und mir tut es auch unendlich leid. Um so mehr freue ich mich über deine "Jetzt-erst-recht"-Reaktion. Genau so muss es sein!
Bzgl. der fehlenden Begründung können dir andere sicher mehr sagen, die sich damit besser auskennen. Meine Spontan-Idee war gerade nur: Vielleicht fehlt deswegen die Begründung, weil sie lächerlich und anfechtbar ist????
Was ich nicht ganz verstehe: irgendwo hatte ich gelesen, dass das Komitee aus Amtsarzt und HP (2) besteht, die HP aber keine Entscheidungs- sondern nur Beratungsfunktion haben. Oder ist das auch von GA zu GA unterschiedlich?
Kopf hoch und weiter!!!
LG
Tina
Ich bin sehr spontan, wenn man mir rechtzeitig vorher Bescheid gibt!
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Hallo Petra,
nur so ein lapidarer Satz ohne Begründung der des abschlägigen Bescheides finde ich absult doof und verstehe ich nicht!
Herzliche Grüße:
Werner
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Danke Werner,ich auch nicht
Liebe Grüße
Petra
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Hallo Petra,
Frau Richter wird dir da sicher einen Rat geben können.
Vielleicht ist es eine Möglichkeit, das Gesundheitsamt anzuschreiben und um einen Ablehnungsbescheid mit ausreichender Begründung zu bitten. Argumentieren würde ich in dem Fall damit, dass du eben vor hast, Widerspruch einzulegen.
Falls das nicht möglich ist, würde ich trotzdem Widerspruch einlegen und auf das Prüfungsprotokoll verweisen. Petra, du hast mit einem Widerspruch nichts zu verlieren.
Viele Grüße
Kristina
Hallo,
hier eine Möglichkeit, um herauszufinden, ob die cm Angabe der einzige Grund war:
LVwVfG § 29:
Akteneinsicht durch Beteiligte.
(1) Die Behörde hat den Beteiligten Einsicht in die das Verfahren betreffenden Akten zu gestatten, soweit deren Kenntnis zur Geltendmachung oder Verteidigung ihrer rechtlichen Interessen erforderlich ist. Satz 1 gilt bis zum Abschluß des Verwaltungsverfahrens nicht für Entwürfe zu Entscheidungen sowie die Arbeiten zu ihrer unmittelbaren Vorbereitung. Soweit nach den §§ 17 und 18 eine Vertretung stattfindet, haben nur die Vertreter Anspruch auf Akteneinsicht.
Da dieses Gesetz auch für das Gesundheitamt gilt und von der Prüfung sowie von dem Ergebnis der Beratung ein Protokoll angefertigt wird, muss das Amt diese Unterlagen herausrücken. Danach kannst du ja immer noch entscheiden, bzw. hast eine bessere Grundlage für einen evtl. Widerspruch.
Viele Grüße
Kristina
Sapere aude! - Wage zu denken!
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