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Ich habe über die Suchfunktion nichts bzgl. diese Themas gefunden, falls es dazu doch schon einen Thread gibt: Tschuldigung.
Im Vortrag über Darmsanierung erwähnt Isolde gegen Ende, dass es beim Rezept ausstellen essentiell wichtig ist, zwischen Arzneimittel und Nahrungsergänzung zu unterscheiden, um Abmahnungen zu entgehen.
Ehrlich gesagt habe ich nicht verstanden, wie ich das handhaben muss und warum, bzw. inwieweit es zur Last gelegt werden kann, wenn ich nicht kennzeichne, dass es sich bei dem verschriebenen Präparat um eine Nahrungsmittelergänzung und nicht ein Arzneimittel handelt.
Danke im voraus für eine Auf-/Erklärung.
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...aber nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel darf man doch verordnen, oder? Sowas wie zB Omniflora , Symbioflor....Das sind ja auch Arzneimittel, die aber nicht verschreibungpfichtig sind.
Es grüsst herzlichst : ÖZNUR (mein Vorname)
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Ja darf man, es geht vermutlich um die Erstattungsfähigkeit: Nahrungsergänzungsmittel werden von den Krankenkassen nicht erstattet...darauf sollte man seine Patienten hinweisen.
Inwieweit Isolde etwas mit Abmahnung meint, weiß ich leider nicht. Ich denke aber sie kann und wird sicherlich hier noch etwas genaueres dazu sagen können.
LG Gini
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(27.06.2011, 05:56)Gini schrieb: Ja darf man, es geht vermutlich um die Erstattungsfähigkeit: Nahrungsergänzungsmittel werden von den Krankenkassen nicht erstattet...darauf sollte man seine Patienten hinweisen.
Inwieweit Isolde etwas mit Abmahnung meint, weiß ich leider nicht. Ich denke aber sie kann und wird sicherlich hier noch etwas genaueres dazu sagen können.
LG Gini
aber angeblich macht sich der HP nicht strafbar, wenn er ein verschreibungspflichtiges AM versehentlich aufschreibt...
Nur die Apotheke kriegt Probleme wenn sie´s abgibt
Sonst gibts gute Nachschlagewerke: ROTE LISTE. Da stehen alle AM....Kann man sehen ob Rp. oder nicht...oder BTM (Betäubungsmittel)
Was auch super ist: Selbstmedikationsliste vom Deutschen Apothekerverlag...Weiss nicht ob das soo relevant ist für HPs...aber gutes Nachschlagewerk...
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So lieber Lutz, hier kommt´s jetzt, was Isolde meinte:
Definition wichtiger Begriffe:
Arzneimittel
Hat nachgewiesene oder behauptete pharmokologische Wirkung
Nahrungsmittelergänzung
Hat keine nachgewiesene pharmakologische Wirkung
Vitamine
Es hängt von der Dosierung ab, ob Sie als Nahrungsmittelergänzung oder Arzneimittel eingestuft werden.
Eine Nahrungsmittelergänzungen darf nicht verordnet werden, da es sich um kein Arzneimittel handelt und damit auch keine therapeutische Wirksamkeit haben darf. Wird es also gegen eine Krankheit verordnet, so habe ich einen „Kunstfehler“ begangen (Kunstfehlerklage möglich).
Nahrungsmittelergänzungen deshalb immer nur als „begleitende Ergänzung einer Therapie“ einsetzen oder empfehlen.
Für eine Nahrungsmittelergänzungen dürfen deshalb nur „Verzehrempfehlungen“ gegeben werden.
Alles klar??? Sonst bitte nachfragen!!
GLG Isolde
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ach darum gings...Sorry
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(27.06.2011, 17:49)Isolde Richter schrieb: So lieber Lutz, hier kommt´s jetzt, was Isolde meinte:
Definition wichtiger Begriffe:
Arzneimittel
Hat nachgewiesene oder behauptete pharmokologische Wirkung
Nahrungsmittelergänzung
Hat keine nachgewiesene pharmakologische Wirkung
Vitamine
Es hängt von der Dosierung ab, ob Sie als Nahrungsmittelergänzung oder Arzneimittel eingestuft werden.
Eine Nahrungsmittelergänzungen darf nicht verordnet werden, da es sich um kein Arzneimittel handelt und damit auch keine therapeutische Wirksamkeit haben darf. Wird es also gegen eine Krankheit verordnet, so habe ich einen „Kunstfehler“ begangen (Kunstfehlerklage möglich).
Nahrungsmittelergänzungen deshalb immer nur als „begleitende Ergänzung einer Therapie“ einsetzen oder empfehlen.
Für eine Nahrungsmittelergänzungen dürfen deshalb nur „Verzehrempfehlungen“ gegeben werden.
Alles klar??? Sonst bitte nachfragen!!
Haha, ich sollte das wohl schon gewusst haben, so mein Eindruck... aber: reicht es wenn ich auf das Rezept schreibe "Verzehrempfehlung" und dann den Namen des Mittels? Ist mein HP-Hintern dann auf der sicheren Seite?
Es kommt sowieso eher selten vor dass ich Ergänzungsmittel aufschreibe, aber mit dem Vortrag von Dr. Rüffer (danke übrigens) habe ich mir die Broschüre von Enterosan kommen lassen, und wenn ich z.B. "Enterobact" empfehle, dann fällt das eindeutig unter Ergänzung und nicht unter Arznei. Ehrlich gesagt, dass das so einen Unterschied machen kann hätte ich nicht vermutet.
Vielen Dank für die Klärung!
Und auch für das Mitdenken der anderen Teilnehmer.
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(27.06.2011, 19:01)Lutz schrieb: (27.06.2011, 17:49)Isolde Richter schrieb: So lieber Lutz, hier kommt´s jetzt, was Isolde meinte:
Definition wichtiger Begriffe:
Arzneimittel
Hat nachgewiesene oder behauptete pharmokologische Wirkung
Nahrungsmittelergänzung
Hat keine nachgewiesene pharmakologische Wirkung
Vitamine
Es hängt von der Dosierung ab, ob Sie als Nahrungsmittelergänzung oder Arzneimittel eingestuft werden.
Eine Nahrungsmittelergänzungen darf nicht verordnet werden, da es sich um kein Arzneimittel handelt und damit auch keine therapeutische Wirksamkeit haben darf. Wird es also gegen eine Krankheit verordnet, so habe ich einen „Kunstfehler“ begangen (Kunstfehlerklage möglich).
Nahrungsmittelergänzungen deshalb immer nur als „begleitende Ergänzung einer Therapie“ einsetzen oder empfehlen.
Für eine Nahrungsmittelergänzungen dürfen deshalb nur „Verzehrempfehlungen“ gegeben werden.
Alles klar??? Sonst bitte nachfragen!!
Haha, ich sollte das wohl schon gewusst haben, so mein Eindruck... aber: reicht es wenn ich auf das Rezept schreibe "Verzehrempfehlung" und dann den Namen des Mittels? Ist mein HP-Hintern dann auf der sicheren Seite?
Es kommt sowieso eher selten vor dass ich Ergänzungsmittel aufschreibe, aber mit dem Vortrag von Dr. Rüffer (danke übrigens) habe ich mir die Broschüre von Enterosan kommen lassen, und wenn ich z.B. "Enterobact" empfehle, dann fällt das eindeutig unter Ergänzung und nicht unter Arznei. Ehrlich gesagt, dass das so einen Unterschied machen kann hätte ich nicht vermutet.
Vielen Dank für die Klärung!
Und auch für das Mitdenken der anderen Teilnehmer.
ich dachte immer, dass es halt einfach nicht erstattet wird; Punkt aus...Aber dass man abgemahnt wird? Gut zu wissen...
Aber wenn man gute Erfahrungen gemacht hat mit einem sogenannten Nahrungsergänzungsmittel, dann spricht ja nix dagegen es zu verordnen...Naa guut...Dann schreibt mans halt auf nen Zettel oder so...
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(27.06.2011, 19:07)Georgiangirl schrieb: ich dachte immer, dass es halt einfach nicht erstattet wird; Punkt aus...Aber dass man abgemahnt wird? Gut zu wissen...
Aber wenn man gute Erfahrungen gemacht hat mit einem sogenannten Nahrungsergänzungsmittel, dann spricht ja nix dagegen es zu verordnen...Naa guut...Dann schreibt mans halt auf nen Zettel oder so...
Siesch? Genau darum dieses Thema, ich bin selbst aus allen Wolken gefallen als ich das hörte.
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siesch...*lächel*...süüüss...
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27.06.2011, 21:43
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27.06.2011, 21:46 von Isolde Richter.)
(27.06.2011, 19:01)Lutz schrieb: ... reicht es wenn ich auf das Rezept schreibe "Verzehrempfehlung" und dann den Namen des Mittels? Ist mein HP-Hintern dann auf der sicheren Seite?
Dein HP-Allerwertester ist genau dann auf der sicheren Seite, wenn Du es eben nicht auf den Rezeptblock schreibst sondern auf einen anderen Block, der die Überschrift trägt " Verzehrempfehlung", damit es eindeutig ist, dass hiermit keine Arznei verordnet ist.
Übrigens:
Mir persönlich ist diese Regelung absolut unverständlich!
Sie impliziert nämlich, dass man mit Nahrungsmitteln nicht heilen kann.
Und da bin ich gänzlich anderer Meinung - könnte mir vorstellen einige von Euch auch!!
Denn wie sagte schon Hippokrates:
Eure Nahrungsmittel sollen Eure Heilmittel und eure Heilmittel sollen eure Nahrungsmittel sein.
Scheint vor lauter Pharmainteressen total in Vergessenheit geraten zu sein.
GLG Isolde
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Ja, da bin ich auch der Meinung, dass Nahrungsmittel, bzw. eigentlich Lebensmittel auch heilen können!
Nicht umsonst gibt es das Buch "Krebszellen mögen keine Himbeeren"
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(27.06.2011, 21:43)Isolde Richter schrieb: Übrigens:
Mir persönlich ist diese Regelung absolut unverständlich!
Sie impliziert nämlich, dass man mit Nahrungsmitteln nicht heilen kann.
Und da bin ich gänzlich anderer Meinung - könnte mir vorstellen einige von Euch auch!!
Denn wie sagte schon Hippokrates:
Eure Nahrungsmittel sollen Eure Heilmittel und eure Heilmittel sollen eure Nahrungsmittel sein.
Scheint vor lauter Pharmainteressen total in Vergessenheit geraten zu sein.
Diese Regelung ist ein Ausdruck von grösster Ignoranz und Arroganz. Aber Abmahnanwälte müssen auch von etwas leben können...
Vielen Dank nochmals, jetzt habe sogar ich es kapiert!
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(28.06.2011, 05:51)Lutz schrieb: [quote='Isolde Richter' pid='69698' dateline='1309207416']
Übrigens:
Mir persönlich ist diese Regelung absolut unverständlich!
Sie impliziert nämlich, dass man mit Nahrungsmitteln nicht heilen kann.
Und da bin ich gänzlich anderer Meinung - könnte mir vorstellen einige von Euch auch!!
Denn wie sagte schon Hippokrates:
Eure Nahrungsmittel sollen Eure Heilmittel und eure Heilmittel sollen eure Nahrungsmittel sein.
Scheint vor lauter Pharmainteressen total in Vergessenheit geraten zu sein.
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen
Paragraphen-Masochisten müssen ja auch was davon haben...
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Ich möchte das Thema nochmal aufgreifen und würde mich freuen wenn wer Links hier posten oder mir auch per PN schicken kann, die sich mit diesem Thema befassen.
Also wo finde ich denn was darüber das HP keine Nahrungsergänzungsmittel aufschreiben dürfen? Selbst Ärzte schreiben die desöfteren auf Privatrezepte auf bei uns.
Mir war nicht klar das es damit zu Abmahnungen kommen kann, denn ob der Patient es nutzt oder nicht, liegt ja in seiner Entscheidung. Wir weisen die Patienten nur von uns aus darauf hin, weil die Sachen nicht erstattungsfähig sind und das ist das was viele Patienten ärgert.
Neugierige Grüße Gini
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(30.06.2011, 06:36)Gini schrieb: Ich möchte das Thema nochmal aufgreifen und würde mich freuen wenn wer Links hier posten oder mir auch per PN schicken kann, die sich mit diesem Thema befassen.
Also wo finde ich denn was darüber das HP keine Nahrungsergänzungsmittel aufschreiben dürfen? Selbst Ärzte schreiben die desöfteren auf Privatrezepte auf bei uns.
Mir war nicht klar das es damit zu Abmahnungen kommen kann, denn ob der Patient es nutzt oder nicht, liegt ja in seiner Entscheidung. Wir weisen die Patienten nur von uns aus darauf hin, weil die Sachen nicht erstattungsfähig sind und das ist das was viele Patienten ärgert.
Neugierige Grüße Gini
Gini, das geht mir ganz genauso. Darum war ich etwas baff, als ich von Isolde hörte, welches Risiko darin besteht, alles auf ein Rezept zu schreiben.
Das ist die einzige Quelle die ich hierfür kenne ist hier.
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