und es wird bei einem Knochenbruch eingegipst. (aber auch bei einer Sehnenverletzung, und ich denke, es sollte vorbeugend immer eingegipst werden, wenn es sich um eine starke Verletzung handelt, z.B. eine 100Kg schwere Stange direkt auf den Handgelenk runter gefallen: oftmals werden Knochensplitter bei einer Röntgenaufnahme übersehen, wie bei meinem Mann in einer der besten Hamburger Kliniken)
bei einem Knochenbruch (Fraktur) kann es wiederum sehr gut sein, dass der Bruch im Zusammenhang mit einer heftigen Prellung steht.
Darum dachte ich, dass die Hand auf dem Bild vor kurzem aus einem Gipsverband befreit wurde, was dann heißen sollte, dass die Restverfärbung von der Prellung noch nicht komplett verschwunden ist (wie auf dem Bild zu sehen ist).
Und daher dachte ich, es ist doch egal, ob eine Fraktur oder nur ein Sehnenriss: die Schwellung kommt ja beim Gips und einer Verletzung genau so ohne, wie auch mit einer Fraktur vor.