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Hallo !
Ich bin hier ja bereits "fleißiger" HP-Anwärter.
Nun hat mich meine Frau (Krankenschwester) gefragt, ob ein HPP auch Supervisionen durchführen darf....wenn ja, würde sie sehr gerne die Ausbildung zum HPP machen und Supervisionen anbieten...
Danke für Eure Hilfe...
Markus
Das Leben beginnt in einer Zelle,
und bei manchen Strolchen,
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Hallo Markus,
um Supervisionen durchzuführen, benötigt man den HPP nicht. Der HPP behandelt psychogene Störungen und stellt die Diagnose dafür!
Ein Supervisor beobachtet und berät Gruppen, Teams, Organisationen.
Und dafür gibt es spezielle Ausbildungen für Supervision. Schau einfach mal im Internet nach Ausbildungsinstituten nach!
Gruß
Ralph
"Glück ist, was einem erspart bleibt" und "Weißt Du, wie Du Gott zum Lachen bringen kannst? Erzähl ihm Deine Pläne."
☼ Sybille Disse
Unregistered
Hallo Markus und Ralph,
Das denke ich auch...
Wenn Deine Frau die Supervision mit anbieten möchte ist das eine schöne Idee!
Wobei die Supervision für den Heilpraktiker selbst wichtig ist.
Z.B. könnte man sich mit mehreren Kollegen zusammenschließen und so auch von der Erfahrung der anderen profitieren.
Wenn ich fertig bin und irgendwann praktiziere möchte ich mich in jedem Fall einer regelmäßigen Gruppensupervision für "psychotherapeutisch Tätige" anschließen.
Ganz liebe Grüße
Sybille
Rumpelstielzchen
Unregistered
Hallo Ihr,
da ich schon seit 5 Jahre in der Notfallnachsorge tätig bin, muss ich Euch mitteilen,
dass Ralph recht hat mit der Supervision.
Es gibt extra Kurse dafür und dann darf es auch nicht jeder machen, bestimmte Vorraussetzungen müssen auch da erfüllt sein.
Laut meiner Info ( kann sich ja geändert haben) muss man Psychologie studiert haben oder Sozialpädagoge sein.
Bei verschiedenen Verfahrenstechniken beim HPP ist es sogar angesagt, dass man selber
regelmäßig an Supervisionen teilnimmt, diese muss man dann auch nachweisen können, dass man daran teilgenommen hatte.
Ferner hat Sybille recht, dass man Heilpraktikertreffen machen kann und sich austauschen, dies ist aber keine Supervision.
☼ Sybille Disse
Unregistered
Hallo Elke!
Vielen Dank für Deine Nachricht.
Ganz klar setzt eine Tätigkeit im Bereich der Supervision eine entsprechende Ausbildung voraus.
Jedoch denke ich, dass man ein Treffen mit anderen Therapeuten sowohl mit als auch ohne eine professionelle Anleitung als Supervision zu bezeichnen ist. Diese Gruppensupervision hätte den Vorteil, dass sie kostenlos ist und man im Gegensatz zu einer Einzelsupervision bei einem ausgebildeten Supervisor seine Erfahrungen teilen kann... Wobei man natürlich auch in der Gruppe einen erfahrenen Supervisor gut dazunehmen könnte und die Kosten werden dann geteilt.
Was meint ihr?
Ganz liebe Grüße
Sybille
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Hallo !
Vielen Dank für eure Antworten....
Hintergrund der Frage war folgender:
Meine ist Krankenschwester und wird bis zur Rente Patienten mobilisieren....das geht ganz schön ins Kreuz, jetzt schon.
Da kam die Idee mit der Supervision. Die Schulen die wir im www angesehen haben, verlangen wie bereits gesagt ein Studium dies kann meine Frau (und auch ich) leider nicht vorweisen.
Da kam uns die Idee das evtl. auch die Überprüfung zum HPP als Voraussetzung genügt...
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Rumpelstielzchen
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Lieber Markus,
sie kann ja den HPP machen und für sich ein Gebiet heraussuchen, was sie noch speziell interessiert.
In diesem Bereich ist man auch sehr vielseitig und für die Prüfung muss sie sich für ein Therapieverfahren entscheiden, welches sie machen möchte.
Aber es sind für die Prüfung nicht alle Verfahren zugelassen. (Hypnose nicht).Die
Verfahren lernt sie ja genauer bei ihrer HPP-Ausbildung und kann dann im Laufe dieser Zeit sich entscheiden.
Aber besser noch es gibt wie für den Heilpraktiker auch Messen für den HPP und dort kann sie sich auch im Vorfeld mal informieren.