ich wusste doch, dass ich das hier irgendwo schon einmal gelesen habe..
http://www.fernlehrgang-heilpraktiker.co..._einsetzen
Muaaah, das kommt davon, wenn frau schon während des ersten Kaffees auf "antworten" klickt: Die Antwort ist haarscharf an der Frage vorbei geschrieben..
zu Deiner 1. Frage:
Klar darfst Du auch ohne HP zu sein, Bachblütenberatungen durchführen. Du darfst aber keine Diagnosen stellen und keine Heilungsversprechen geben. Die Bachblütenberatung firmiert dann unter allgemeiner Lebensberatung, wenn ich mich recht erinnere.
zu 2.
Du darfst die Bachblüten wohl nicht selbst mischen und mitgeben. Als HP darfst Du Bachblüten als Einmalmedikation direkt in der Praxis geben (ohne HP wohl auch?), dann schreibst Du Deinem Patienten die Blüten auf und er besorgt sich die, wo auch immer...
zu 3. Aber es sind doch keine Arzneimittel...
Hmmm..... das weiß ich jetzt nicht, aber ich glaube, der Link zu dem anderen Thread hilft Dir da vielleicht weiter...
Heike
Patenkind von Melanie, Lernschwester von Tabbi,
Patin von Katy und Heike A.
Im Wald sind Dinge, über die nachzudenken man jahrelang im Moos liegen könnte. (Franz Kafka)