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Hallöchen ihr Lieben,
seit heute arbeite ich mit dem Gesetzesskript (habe auch schon vorher mal kurz hineingeschaut, aber mich nicht wirklich intensiv damit beschäftigt). Zum ersten Mal in dieser Ausbildung zweifele ich ernsthaft an mir, denn ich frage mich, wie um Himmels Willen soll ich mir das alles merken?? Wenn ich eine Erkrankung erlerne, sind da Zusammenhänge und logische Schlussfolgerungen, es ist spannend die Auswirkungen auf den Körper und die Reaktion des Körper zu erforschen. Aber das Thema Gesetz ist so furchtbar trocken ![Undecided Undecided](https://www.fernlehrgang-heilpraktiker.com/forum/images/smilies/undecided.gif) und ich habe Angst, dass ich das jetzt absolut nicht mehr auf die Reihe bekomme.
Habt ihr irgendwelche Tipps für mich, die mir das Erlernen irgendwie erleichtern könn(t)en?
Liebe Grüße
Tanja
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Patenkind von Steffi
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Liebe Tanja, ![Heart Heart](https://www.fernlehrgang-heilpraktiker.com/forum/images/smilies/heart.gif)
am besten liest Du mal einfach ganz entspannt den Text durch und schaust dann was als Fragen kommt. Du wirst sehen, die sind in der Regel gar nicht schwer.
Das "Juristen-Deutsch" ist gewöhnungsbedürftig und meist braucht es eine gewisse Zeit, bis man sich eingelesen hat, aber dann ist es plötzlich ganz easy.
Und versprochen: Gesetzeskunde ist nicht "trocken" (im Gegensatz z.B. zu den Gewebearten). Ganz im Gegenteil, hier an der Schule, ist gerade bei diesem Thema das Interesse immer besonders groß, denn man möchte doch genau wissen, was man darf und was nicht. Und die "emotionale Beteiligung" ist bei allen Teilnehmern groß, weil ja jeder durch die Regelungen persönlich betroffen ist. Ist man persönlich betroffen, kann man sich die Dinge auch gut merken!
Leider steht die Gesetzeskunde erst für Mai nächsten Jahres bei den Online-Schulungen an. Wenn Du siehst, das Thema liegt Dir tatsächlich nicht, dann stellt Du das Skript bis dahin zurück. Du wirst sehen, dass wir auch in den Online-Schulungen heftig ins Diskutieren kommen - was sinnvoll ist und was nicht.
Also einfach mal cool durchlesen und schauen was passiert!
GLG Isolde
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Ich lern Gesetze immer am besten an praktischen Beispielen. In meinem Fall sind das SH-Akten. So hab ich mir Stück für Stück die SGB I-XII angeeignet.
Bei Krankheiten sollen wir das ja auch so machen. ![Smile Smile](https://www.fernlehrgang-heilpraktiker.com/forum/images/smilies/smile.gif) Die Krankheiten, die wir "erleben" durfen (selber oder im Bekanntenkreis) bleiben besser haften.
LG Anja
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(24.08.2011, 20:31)Anja schrieb: SH-Akten. So hab ich mir Stück für Stück die SGB I-XII angeeignet. ![Wink Wink](https://www.fernlehrgang-heilpraktiker.com/forum/images/smilies/wink.gif)
GLG Isolde
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(24.08.2011, 20:37)Isolde Richter schrieb: (24.08.2011, 20:31)Anja schrieb: SH-Akten. So hab ich mir Stück für Stück die SGB I-XII angeeignet. ![Wink Wink](https://www.fernlehrgang-heilpraktiker.com/forum/images/smilies/wink.gif)
![fragend fragend](https://www.fernlehrgang-heilpraktiker.com/forum/images/smilies/neu/fragen.gif)
Worüber grübelst du, Isolde?
LG Anja
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Liebe Anja,
ich weiß leider auch nicht was SH oder SGB I-XIII bedeutet... hilf uns auf die Sprünge
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Hallo ich versuche mal zu raten SH=Sozialhilfe-Akten??
SGB I-XIII sind die Sozialgesetzbücher I- 13,hier werden grob gesprochen verschiedenste Ansprüche der Bürger gegen oder an die Sozialgemeinschaft geregelt, oder Auflagen die z.b. Gesundheitseinrichten erfüllen müssen. Als Beispiel die Einführung und Zertifizierung eines Qualitätsmanagementsystems für Arztpraxen Krankenhäuser und Kliniken.Das ist nur ein Bruchteil davon,hier sind auch die Gesetze und Regelungen zu finden die ein anerkannter Schwerbehinderter geltend machen kann.
Herzliche Grüße:
Werner
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SH-Akten= Sozialhilfeakten
SGB I = Sozialgesetzbuch I bis
SGB XII= Sozialgesetzbuch XII
![Big Grin Big Grin](https://www.fernlehrgang-heilpraktiker.com/forum/images/smilies/biggrin.gif) ganz einfach (wenn man´s weiß ![Wink Wink](https://www.fernlehrgang-heilpraktiker.com/forum/images/smilies/wink.gif) )
Aber SGB XIII gibts noch nicht
LG Anja
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Oh,
verdammt Anja weiß es besser!Nr. SGB XIII muß glaube ich noch geschrieben werden. ![Idea Idea](https://www.fernlehrgang-heilpraktiker.com/forum/images/smilies/lightbulb.gif)
Herzliche Grüße:
Werner
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Wer beispielsweise Hartz IV beantragt, beantragt Leistungen nach dem SGB II.
Wer arbeitslos wird und lang genug gearbeitet hat, kann Arbeitslosengeld I beantragen und das wird dann nach dem SGB III gewährt.
Im SGB V wird alles zu Krankenversicherungen geregelt.
Und im SGB XII die "Sozialhilfe".
LG Anja
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Danke Anja für,s erklären,reichlich dick ist die Lose-Blatt-Sammlung ja!
Herzliche Grüße:
Werner
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Gerne doch.
LG Anja
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Hallo ![Smile Smile](https://www.fernlehrgang-heilpraktiker.com/forum/images/smilies/smile.gif) ,
liebe Isolde, entschuldige bitte, dass ich erst so spät antworte. Ich bin zwar immer noch nicht so richtig in der Gesetzeskunde angekommen, aber ich teile mir die "Paragraphen" jetzt in sehr sehr kleine Häppchen ein und setze mich an das Skript nach der Bearbeitung meiner anderen Lernskripte. Ich habe das Gefühl,dass es sich nach mehrfachem Durchlesen immer ein wenig mehr einarbeitet, wirklich "flüssig" komme ich allerdings nicht voran. Ich möchte es aber ungerne nach ganz hinten verschieben, da ich die nächse ZP bald in Angriff nehmen möchte und ich schätze, so ganz ohne "Gesetzeswissen" wohl eher nicht bestehen zu können ![Undecided Undecided](https://www.fernlehrgang-heilpraktiker.com/forum/images/smilies/undecided.gif) .
Zitat:Also einfach mal cool durchlesen und schauen was passiert! Heart
Ich versuche es dann mal ganz gechillt anzugehen ![Cool Cool](https://www.fernlehrgang-heilpraktiker.com/forum/images/smilies/cool.gif) *lach* ![Wink Wink](https://www.fernlehrgang-heilpraktiker.com/forum/images/smilies/wink.gif) . Ich glaube, dass mir das "Auswendiglernen" nicht so ganz liegt und ich mich gerade viel zu unkreativ anstelle, mir selbst den Lernstoff ein wenig interessanter zu gestalten.
Bis Mai ist es ja noch lange hin... und falls es bis dahin wirklich noch so gar nicht sitzen sollte, bin ich auf jeden Fall dabei *versprochen*.
Liebe Grüße
Tanja
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Patenkind von Steffi
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Hallo Tanja und alle anderen, die auch beim Thema "Gesetz" verzweifeln,
ich hab grad auch ne Krise, wie ich mir die Gesetze wohl möglichst gut merken kann....... ![Huh Huh](https://www.fernlehrgang-heilpraktiker.com/forum/images/smilies/huh.gif)
Ich sortiere erstmal, hab schon einiges hier im Forum entdeckt, Lernsprüche usw. ich hoffe, das dunkle Kapitel lichtet sich irgendwann. Ich möchte es nicht so weit nach hinten schieben, weil es sicher gut wäre, die Gesetze vor den einzelnen Infektionskrankheiten zu kennen.......
Wer ist denn auch grad bei dem Thema oder wer hat den ultimativen Tipp, wie man in dem Paragraphendschungel noch Spaß haben soll.
Ich rede übrigens von den IfSG.....das HP Gesetz find ich logisch
Wie haben es denn die Fortgeschrittenen hier im Forum bewältigt?
Help me.
Sonja
Hallo Sonja,
ich hatte vor einiger Zeit einen Tipp diesbezüglich von Isolde rauskopiert (finde ich aber nicht mehr im Forum, darum hab ich keinen Link dahin).
Isolde schrieb:
Du musst die Krankheiten wissen, die im § 6 IfSG stehen, denn bei diesen Krankheiten hast Du Meldepflicht.
Selbstverständlich erwartet der Amtsarzt, dass Du diese Krankheiten auswendig weißt, denn wie solltest Du sonst Deiner Meldepflicht nachkommen können, wenn mal ein solcher Patient kommt?
Außerdem musst Du wissen, für welche Krankheiten Behandlungsverbot besteht. Das sind die Krankheiten, die in den §§ 6, 7, 34 stehen und die sexuell übertragbar sind.
Die aus § 6 weißt Du dann schon, dann kommen noch 6 Krankheiten nach § 34 dazu, die Du Dir ruckzuck merkst - und der gesamte Rest gehört einfach in § 7.
Du wirst sehen, Sandra hat es genau richtig gemacht. Es übt sich allmählich fast von alleine ein
Vielleicht hilft es dir?
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Liebe Brigitte,
danke, hat es dir geholfen?? * neugierig frag*
Das liest sich ja ganz einfach...... ![Rolleyes Rolleyes](https://www.fernlehrgang-heilpraktiker.com/forum/images/smilies/rolleyes.gif) *seufz*
Danke
(03.02.2012, 18:50)s.s-harwardt schrieb: Liebe Brigitte,
danke, hat es dir geholfen?? *neugierig frag*
Das liest sich ja ganz einfach...... *seufz*
Danke ![Heart Heart](https://www.fernlehrgang-heilpraktiker.com/forum/images/smilies/heart.gif)
Bei den Infektionskrankheiten bin ich noch nicht Sonja. Ich hatte es mir nur schon mal rauskopiert, weil es sich so gut anhörte und ich mir vorstellen kann, dass es so evtl. leichter zu lernen ist.
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(03.02.2012, 18:23)s.s-harwardt schrieb: Wer ist denn auch grad bei dem Thema oder wer hat den ultimativen Tipp, wie man in dem Paragraphendschungel noch Spaß haben soll.
Ich rede übrigens von den IfSG.....das HP Gesetz find ich logisch ![Wink Wink](https://www.fernlehrgang-heilpraktiker.com/forum/images/smilies/wink.gif)
Liebe Sonja,
ich habe Dir den ultimativen Typ: ![Smile Smile](https://www.fernlehrgang-heilpraktiker.com/forum/images/smilies/smile.gif)
Geh in die Lerngruppe mit Iris:
am 9.2.12 bespricht sie das Heilpraktikergesetz
am 23.2.12 das IfSG
Du wirst sehen: alles ganz easy.
Zu den Infektionskrankheiten empfehle ich Dir die Online-Schulungen z.B. am Montagabend. Wir versuchen die Krankheiten auf die wichtigsten Schlagworte zu redzieren, so dass sie überschaubar werden.
Die Kunst liegt darin, sie häppchenweise zu lernen und Mut zu haben, sie auf das Wesentliche zu reduzieren.
GLG Isolde
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Wer´s mit Humor mag, der findet hier auch eine Übersicht: http://www.fernlehrgang-heilpraktiker.co...-4088.html
kleiner Auszug daraus, weil ich finde damit kann man sich die Dinge schon mal gut merken...
Unsere Pflichten als HP:
- Sorgfaltspflicht (sehr schön, damit haben wir ein Leben lang einen Grund bei Isolde ständige Fortbildungen zu machen)
- Aufklärungspflicht (hier reicht es nicht dem Patienten die Bravo in die Hand zu drücken)
- Dokumentationspflicht (vergesst nicht die Telefonnummer des leckeren Patienten zu notieren)
- Schweigepflicht (gebt die Daten von dem leckeren Kerl ja keinem anderen, die gehören nur euch)
- Behandlungspflicht = NÖÖ, wen Du nicht magst, musst Du auch nicht behandeln
Ich hab das Thema Gesetz auch gruselig gefunden, aber wenn man immer mal wieder nachliest, wenn irgendwo Bezug auf ein Gesetz genommen wird, worum es sich da handelt...bleiben die Dinge hängen.
Isoldes Schulungen zu dem Thema helfen auch sehr, da sie genau sagt was man auswendig wissen sollte und wo es reicht den Sinn wiedergeben zu können. Versucht ein bisschen positiver an das Thema zu gehen, denn unser kleines Hirn mag das Wörtchen "nein" nicht und streikt auch leicht bei: das krieg ich nicht ins Hirn...denn dann ist es evtl. sogar beleidigt.
LG Gini
Streu Glitzer auf den Boden der Tatsachen
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