Was ich nicht verstehe ist, dass ich die Steuer /Studiengebühren zurückbezahlen muss, wenn ich keine Praxis eröffne. Ich kann doch auch als HP irgendwo angestellt sein? Oder was ich, wenn ich ein kleines Kind zu Hause habe und es ist mir garnicht möglich mich zur Zeit selbstständig zu machen?
Kann das Finanzamt das wirklich verlangen?
Gruß
Ergoline