Behandlungsverbot nach §§ 6,7, 24 IfSG
Sofortige KH-Einweisung, also ja Notarzt auch zum Mann
Falls möglich, Nahrungsmittelrest mitnehmen
Bis zum Eintreffen des Notarztes können wir
die Pat. zum Erbrechen bringen, einen Einlauf durchführen
Dann Meldung ans Gesundheitsamt, da Meldepflicht bei Verdacht, Erkrankung und Tod nach §§ 6(1) und 8