POLIZEI 110
GIFTNOTRUF
Berlin
Beratungsstelle für Vergiftungserscheinungen, Institut für Toxikologie
0 30-19 24 0
Bonn
Informationszentrale gegen Vergiftungen des Landes Nordrhein-Westfalen
Zentrum für Kinderheilkunde Universitätsklinikum Bonn
02 28-19 24 0
Erfurt
Gemeinsames Giftinformationszentrum (GGIZ Erfurt) der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen
03 61-73 07 30
Freiburg
Vergiftungs-Informations-Zentrale Freiburg (VIZ)
Zentrum für Kinderheilkunde und Jugendmedizin, Universitätsklinikum Freiburg
07 61-19 24 0
Göttingen
Giftinformationszentrum-Nord (GIZ-Nord) der Länder Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein
05 51-19 24 0
Homburg/Saar
Informations- und Behandlungszentrum für Vergiftungen
Universitätsklinikum des Saarlandes und Medizinische Fakultät der Universität des Saarlandes
0 68 41-19 24 0
Mainz
Giftinformationszentrum der Länder Rheinland-Pfalz und Hessen
Klinische Toxikologie, II. Medizinische Klinik und Poliklinik der Universität Mainz
0 61 31-19 24 0
München
Giftnotruf München - Toxikologische Abt. der II. Medizinischen Klinik und Poliklinik rechts der Isar der Technischen Universität München
0 89-19 24 0
Nürnberg
Giftinformationszentrale Nürnberg
Medizinische Klinik 2 des Klinikums Nürnberg mit toxikologischer Intensivstation
09 11-3 98 24 51 oder
09 11-3 98 26 65
Durch die Beantwortung der folgenden 5 W-Fragen werden alle nötigen Informationen übermittelt.
1. Wo ist es passiert?
Macht Angaben zum Notfallort (Ort, Strassenbezeichnung, Hausnummer, ggf. Etage).
2. Was ist passiert?
Schildert die Lage in möglichst kurzen und verständlichen Sätzen. Weist darauf hin, falls bei einem Verkehrsunfall ein Fahrzeug mit einer Gefahrstoffkennzeichnung beteiligt ist.
3. Wieviele Personen benötigen Hilfe?
Nennt die (ungefähre) Anzahl der betroffenen Personen, damit ausreichend viele Rettungsmittel zum Notfallort entsandt werden.
4. Welche Verletzung / Erkrankungen liegen vor?
Schildert die Verletzungsmuster oder Beschwerden.
5. Wartet unbedingt auf Rückfragen!
Wenn ihr in der Eile vergessen habt, Informationen anzugeben, werden sie vom Leitstellenpersonal erfragt.
Nach dem Absetzen eines Notrufs
Sichert bei einem Unfall die Unfallstelle ab, sofern dies noch nicht erfolgt ist.
Leitet umgehend Erste-Hilfe-Maßnahmen ein.
Geht nicht davon aus das jeder gleich mit helfen würde, denn es ist ja einer da der hilft. Viele haben auch einfach nur Angst zu helfen, Angst was falsch zu machen. Daher sucht euch Hilfe in dem ihr geziehlt Gaffer ansprecht und ihnen konkrete Aufgaben gebt (RTW einweisen, Verletzte versorgen/betreuen).
Gehen euch Gaffer mit Fragen oder Kommentaren auf die Nerven schickt SIE zum Beispiel den RTW einweisen oder eine blaue Decke mit rosa Punkten besorgen, dann habt ihr Ruhe vor denen.
Notrufe sind kostenlos!
Die oben genannten Notrufnummern sind in Deutschland (die 112 sogar europaweit) kostenlos erreichbar - egal ob vom Festnetz, vom Handy oder aus einer Telefonzelle. Bei Handys kann die 112 auch bei gesperrter SIM-Karte angewählt werden.
Keine Angst vor Folgekosten!
Wer einen Notruf im guten Glauben absetzt, wird grundsätzlich nicht für die Kosten des nachfolgenden Einsatzes belangt.
Böswillige Alarmierungen
Nur wer böswillig und ohne erkennbaren Grund die Feuerwehr alarmiert, muss damit rechnen, für die entstandenen Kosten haftbar gemacht zu werden und dass zusätzlich eine Anzeige wegen Missbrauchs von Notrufeinnrichtungen erstattet wird.
Das höchste Gut ist die Harmonie der Seele mit sich selbst. (Seneca)