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Hallo,..
habe gerade in Dortmund angerufen,..der Mann am Telefon hatte wohl nicht seinen besten Tag
Raus gekommen ist, das wenn ich im Herbst 2013 meine Prüfung machen möchte, ich mich im Februar 2013 anmelden sollte.
Ich denke ein halbes Jahr vorher ist noch vertretbar,
da man ca. 1/2 Jahr auch nochmal nutzen sollte zur Vorbereitung,
ich meine Isolde, du hättest das so gesagt oder?
LG
Nadine*
Nur wer Schmetterlinge lachen hört, weiss wie Wolken schmecken....
Patenkind von Nicole
Lernschwester von Babsy
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Hallo Nadine,
hast bei bei Herrn Seiffert angerufen?
Du kannst dich in Dortmund auch noch 6 Wochen vor der Prüfung anmelden. Die nehmen wirklich jeden noch mit auf und weisen niemanden ab.
Ich bin ja auch in Dortmund zur Prüfung gewesen und es ist wirklich toll da, eine ganz tolle Atmosphäre, nette Leute...
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24.01.2012, 16:59
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24.01.2012, 17:00 von Isolde Richter.)
Liebe Katy,
grundsätzlich ist das Gesundheitsamt zuständig, wo Ihr Eure Praxis eröffnen möchtet.
Bis vor kurzem waren die meisten Gesundheitsämter damit zufrieden, wenn man formlos erklärte, dass man in Ihrem Zuständigkeitsbereich eine Praxis eröffnen möchte.
In letzter Zeit hat sich aber ein gewisser "Prüfungstourismus" herausgebildet und viele Gesundheitsämter sind dazu übergegangen, dass sie sagen: zuständig ist das Gesundheitsamt, bei dem man seinen ersten Wohnsitz hat.
Wenn Ihr allerdings begründen könnt, dass Ihr an einem anderen Ort praktizieren möchtet und z.B. schon einen Mietvertrag über Praxisräume oder etwas anderes Plausibles vorweisen könnt, dann ist dieses Gesundheitsamt zuständig.
Das beste ist, wenn Ihr Euch genau beim Gesundheitsamt erkundigt, bei dem Ihr geprüft werden möchtet, wie das diese Angelegenheit handhabt.
GLG Isolde
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Hallo,
also beim Amt für Ordnung der Stadt Krefeld (für ein Großteil des Regierungsbezirk Düsseldorf)
Wartezeit 3/4 Jahr
Gruß
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Hallo...
ich habe eine Frage...
Ich bin ja noch relativ jung (werde erst im Juni 24) und kann die Prüfung auch erst mit 25 ablegen. Da ich mit meinem Freund in naher Zukunft zusammenziehe und er derzeit noch an das Ruhrgebiet gebunden ist (er studiert dort), müsste ich mich also dort im BO anmelden..
Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dort auf ewig zu wohnen und eine Praxis zu eröffnen. Kann ich mich also bei dem dortigen Gesundheitsamt vorstellen, meine Prüfung ablegen und dann auch evtl. ein halbes Jahr später umziehen? Die Erlaubnis gilt doch bundesweit oder?
Sorry, dass ich gerade so um den heißen Brei rede, ich kann es nicht besser erklären ![Big Grin Big Grin](https://www.fernlehrgang-heilpraktiker.com/forum/images/smilies/biggrin.gif) .
Danke für die Antwort im Voraus!
Liebe Grüße
Tanja
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Patenkind von Steffi
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(26.01.2012, 10:46)ꕥMärzveilchenꕥ schrieb: Hallo...
ich habe eine Frage...
Ich bin ja noch relativ jung (werde erst im Juni 24) und kann die Prüfung auch erst mit 25 ablegen. Da ich mit meinem Freund in naher Zukunft zusammenziehe und er derzeit noch an das Ruhrgebiet gebunden ist (er studiert dort), müsste ich mich also dort im BO anmelden..
Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dort auf ewig zu wohnen und eine Praxis zu eröffnen. Kann ich mich also bei dem dortigen Gesundheitsamt vorstellen, meine Prüfung ablegen und dann auch evtl. ein halbes Jahr später umziehen? Die Erlaubnis gilt doch bundesweit oder?
Sorry, dass ich gerade so um den heißen Brei rede, ich kann es nicht besser erklären .
Danke für die Antwort im Voraus!
Liebe Grüße
Tanja
Tanja,
warum solltest du das nicht können? Es ist doch niemand gezwungen bis an sein Lebensende immer im gleichen Bundesland oder Ort zu leben.Auch ein HP hat das Recht irgendwann mal umzuziehen
Liebe Grüße
Petra
..................................
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Ja, liebe Tanja, es ist richtig, was Petra schrieb.
Wenn Du den Erlaubnisschein in der Tasche hast, dann berechtigt Dich dies zum Ausüben der Heilkunde überall in Deutschland. Du kann umziehen so oft und wohin du möchtest.
GLG Isolde
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Hallo liebe Petra und liebe Isolde,
danke für eure Antworten! Irgendwie bekam ich gerade Panik davor, dass, wenn man in einem bestimmten Bundesland bzw. in einer bestimmten Stadt die Prüfung abgelegt hätte, daran irgendwie gebunden wäre, zumindest, was die Praxis anginge. Wäre ja irgendwie doch ein wenig "unpraktisch", aber nun weiß ich ja Bescheid!
Liebe Grüße
Tanja
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Patenkind von Steffi
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Liebe Tanja, das hatte ich vor einigen Jahren auch befürchtet gehabt, da ging es mir wie Dir!
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Ich mache meine Prüfung in Recklinghausen und habe letztes Jahr im Januar angerufen und festgestellt, das dort eine 2-jährige Wartefrist ist. Habe die Prüfung somit erst März 2013! Fand ich sehr ärgerlich, hätte gerne die Prüfung in diesem Jahr schon gemacht.
Gruß Levina
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2 Jahre ![spinner spinner](https://www.fernlehrgang-heilpraktiker.com/forum/images/smilies/neu/spinner.gif) WOW
hast du denn zwischenzeitlich noch mal angefragt?
Das ist ja extrem lang...
LG Nicci
Jeder von uns hat unglaubliches Potenzial !
Aber wenn ein Fisch daran gemessen wird,
wie gut er auf einen Baum klettern kann,
wird er immer denken er wäre dumm!
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(12.04.2012, 10:30)Nicci schrieb: 2 Jahre WOW
hast du denn zwischenzeitlich noch mal angefragt?
Das ist ja extrem lang... ![Sad Sad](https://www.fernlehrgang-heilpraktiker.com/forum/images/smilies/sad.gif)
Ja Recklinghausen ist echt lange Wartezeit. Eine Bekannte hat dort auch Prüfung gemacht, musste sich schon 2 Jahre vorher anmelden. Sprich sie ist mit der Schule angefangen und durfte sich gleich schon zur Prüfung anmelden.
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Ich hätte mich auf die Warteliste setzen lassen können, aber dann hätte ich ca. 4 Wochen vor der Prüfung erst erfahren, ob ich mitmachen kann. Und da hab ich mich dann für nächstes Jahr entschieden.
Gruß Levina
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Wo erfährt man denn zu welchem Gesundheitsamt man muss? Gescher liegt in einem Dreieck und ich habe 3 Gesundheitsämter in der Nähe.
Muss man immer zum Kreisgesundheitsamt? (was in meinem Fall Borken wäre)
LG NIcci
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(13.04.2012, 07:48)Nicci schrieb: Wo erfährt man denn zu welchem Gesundheitsamt man muss? Gescher liegt in einem Dreieck und ich habe 3 Gesundheitsämter in der Nähe.
Muss man immer zum Kreisgesundheitsamt? (was in meinem Fall Borken wäre)
LG NIcci
Du mußt in dem Kreis Deine Prüfung machen, in dem Du auch praktizieren willst. Wenn Du also glaubhaft machen kannst, daß Du in Coesfeld praktizieren willst, kannst Du auch dort zur Prüfung gehen.
Steinfurt ist nicht zu empfehlen, die sollen wohl ziemlich heftig sein ![Confused Confused](https://www.fernlehrgang-heilpraktiker.com/forum/images/smilies/confused.gif) Bin noch am Überlegen, wie ich aus der Nummer raus komme...
Herzliche Grüße
Caia
Vos qui transitis...
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Danke Caia für die Information. Dann ist Borken für mich zuständig. Dann werde ich bei zeiten mal da anrufen und frage wie lange Wartezeiten die haben und mich ggf. anmelden. ( wenn die auch 2 Jahre haben)
Ja, von Steinfurt habe ich auch schon gehört, aber aus der Nummer bin ich Gott sei Dank raus.
Kann man denen nicht sagen das man mit einem anderen HP eine Gemeinschaftspraxis eröffenen will? Und wenn die nachprüfen kann man ja immer noch sagen das es leider nicht so geklappt hat.... Ist zwar eine sehr unschönes Art ( wegen lügen),aber naja..... der Zweck heiligt die Mittel
LG Nicci
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in Mainz sind es jetzt nur noch 3 Monate....
Das geht
LG Andrea
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Was ist denn mit Steinfurt?
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(13.04.2012, 10:02)Andrea schrieb: in Mainz sind es jetzt nur noch 3 Monate....
Das geht![Smile Smile](https://www.fernlehrgang-heilpraktiker.com/forum/images/smilies/smile.gif)
Wahrscheinlich sind alle HPA aus Mainz weggezogen....
LG Julia
Der Weg ist das Ziel, deswegen lasst uns einfach unserem Weg folgen!
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(13.04.2012, 10:06)Sia schrieb: Was ist denn mit Steinfurt?
Die prüfen nicht nur MC in der Schriftlichen, sondern auch Fragen mit freien Antworten.... Soll nicht so dolle sein, es gibt hier eine Präsenzschule, die sogar ein Rep speziel für ST anbietet... ![Confused Confused](https://www.fernlehrgang-heilpraktiker.com/forum/images/smilies/confused.gif)
(13.04.2012, 09:38)Nicci schrieb: Ja, von Steinfurt habe ich auch schon gehört, aber aus der Nummer bin ich Gott sei Dank raus.
Du Glückliche, ich nämlich nicht...
(13.04.2012, 09:38)Nicci schrieb: Kann man denen nicht sagen das man mit einem anderen HP eine Gemeinschaftspraxis eröffenen will? Und wenn die nachprüfen kann man ja immer noch sagen das es leider nicht so geklappt hat.... Ist zwar eine sehr unschönes Art ( wegen lügen),aber naja..... der Zweck heiligt die Mittel
Theoretisch ist das sicher möglich. Die Frage ist dann, in welchem Verhältnis Aufwand zu Nutzen steht.
Herzliche Grüße
Caia
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