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Hallo,
musste von euch jemand so etwas schreiben?
Ich tu mich etwas schwer damit, weil ich Angst habe mich zu sehr festzulegen, und dass es später heißt: "Das dürfen Sie nicht, dass stand nicht im Antrag."
zB. soll ich schreiben, dass ich alleine tätig bin. Bin ich ja zunächst auch. Aber was ist, wenn ich später evtl. mit einer Fußpflegerin oder einer anderen HP zusammen arbeiten möchte? Oder evtl Räume stundenweise untervermieten möchte? Oder später Entspannungstechniken in Kleingruppen anbieten möchte?
Nervt mich schon wieder dieser Behördenmist.........
Lieben Gruß
Sandra
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Hallo Sandra,
ich habe gelesen das Du oder besser ihr bauen wollt.
Hast Du mal im Bebauungsplan nachgesehen oder nachsehen lassen was da möglich ist?
Ausserdem würde ich direkt ins Amt gehen und mit dem zuständigen Mitarbeiter sprechen.
Ich denke wenn die Leute freundlich angesprochen werden sind sie auch kooperativ!
Wenn Du Mitglied in einem Berufsverband bist kannst Du auch hier nachfragen.
Herzliche Grüße:
Werner
Pate von Nicci
Pate von Sabinewe
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Stimmt, beim BDH könnte ich auch mal nachfragen.
Wir bauen hier mit einer ortsansässigen Firma. Unser Bauträger erledigt derzeit die Gänge zum Bauamt, da er die zuständigen Sachbearbeiter kennt, und er sagte die sind dort wirklich sehr nett :-)
Ich habe mir da eben mal n bisschen was aus den Fingern gesaugt und n paar Zeilen geschrieben. Es ging wohl um die Anzahl der WC´s falls ich Mitarbeiter beschäftige. Habe geschrieben, dass ich alleine arbeiten werde und Patienten nur auf Termin kommen und ein Parkplatz vorhanden ist. Der Zugang ist barrierefrei (WC leider nicht, aber das habe ich nicht erwähnt).
Tja, Werner, damit ist unsere Fusion geplatzt :-) Ich habe kein Mitarbeiterklo!
Ich will auch erstmal nur diesen ersten Bauantrag durchhaben, wenn ich später irgendwann nochmal etwas anderes haben will (Mitarbeiter, gewerblich Produkte verkaufen etc) würde ich einfach nochmal n Antrag stellen. An dem Haus haben wir noch sehr viele Ausbaureserven, so dass ich später noch groß expandieren kann :-)))))))))))))
Lieben Gruß
Sandra
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Danke für den Tip, wir bauen mit unserem Nachbarn. Wenn da was nicht funzt, gibts was auf die Pfoten!!!!Das ist Soester Qualitätsware!!!!Aber du hast Recht: da gehört schon sehr viel Vertrauen dazu. Außerdem passt mein Papa mit auf, den haben die da die ganze Zeit an der Backe ;-)))
Lieben Gruß
Sandra
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Das ist gut,dann bin ich ja beruhigt!
Herzliche Grüße:
Werner
Pate von Nicci
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Erkundige dich, wie die Auflagen sind in Hinsicht auf die Parkplätze, die du für das Gewerbe brauchst.
Ich stehe momentan mit dem Bauamt auf Kriegsfuß, weil sie meine Wunschpraxis nicht genehmigen wollen, weil 1 (!!!) Parkplatz fehlt. Ein Parkplatz ist vorhanden, der 2. fehlt.
Vom Wohngebäude nebenan kann auch kein Parkplatz abgezwackt werden, weil die eigene Plätze eintragen lassen müssen, ob genutzt oder nicht.
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Hallo Alexandra,
aus Erfahrung weiß ich das die Parkplatzfrage gegen Zahlung einer Summe X gelöst werden kann,gerade in Innenstädten gibt es nie genug Parkplätze.
So war die Auflage für mich vor ca. 27 Jahren um die 5000,00 DM. für einen Parkplatz zu zahlen um eine Baugenehmigung zu bekommen,so ist es dann gelaufen!
Herzliche Grüße:
Werner
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Da, wo ich meine Räume in Aussicht hatte, geht das Auslösen leider nicht.
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Das ist ja ärgerlich! Wolltest du Räume anmieten? Ich muss nur einen Parkplatz für die Praxis angeben, und einen für den Wohnbereich. Und du brauchst 2? Wäre ja mal was, wenn es da einheitliche Regeln gäbe.
Lieben Gruß
Sandra
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Ich brauche einen für mich und einen für Patienten. Also 2 Parkplätze. Dem Gewerbe ist aber nur ein Parkplatz zugeordnet.
Der Vermieter selber hat auch noch Parkfläche, die ist aber seinem Wohnhaus zugeordnet. Es ist ein ehemaliges 5 Familienhaus, jetzt als 1 Familienhaus genutzt. Weil es aber noch immer 5 Teilungserklärungen gibt, braucht er auch 5 Parkplätze für sein Haus.