wie ihr merkt stelle ich etwas "eklige" Zwischenfragen. Es geht mir darum, dass ihr gezielt antwortet und das mit wirklich sicherem Wissen - sonst frage ich weiter (ähnlich wie in der mündlichen Prüfung).
Also grundsätzlich - wenn ich einen begründeten Verdacht auf Masern habe, verweise ich den Patienten SOFORT an den Kinderarzt.
Für Masern besteht sowohl Behandlungsverbot als auch Meldepflicht - so von euch hätte ich jetzt gern hierzu GEORDNET die zugehörigen Paragraphen :-)
Röteln - lest nochmal nach und erklärt mir, was im Moment wirklich gilt - das müsst ihr als HP ja schließlich auch wissen - da könnt ihr auch nicht sagen "ich denke es ist so" :-) gelle? Also auf geht´s - das RKI bietet hier viele Hinweise!!! Hier bitte ebenso dann angeben gegebenenfalls Behandlungsverbot und Meldepflicht!
Lieben Gruss
Barbara