dann fass ich die Antworten mal etwas zusammen....
Steffi, ja es ist ok wenn man ein Kind mit Röteln zum Arzt schickt, wir können jedoch begleitend behandeln da hier KEIN Behandlungsverbot besteht. Nur bei der Rötelnembriopathie.
Christian, ich wollte die §§ einfach geordnet haben, so dass erkennbar ist, dass Du darüber Bescheid weisst und nicht etwas erzählst ohne den notwendigen Hintergrund (bisschen unfair aber wirklich für die mündliche Prüfung sehr hilfreich!).
Also - Meldepflicht nach § 8 in Verbindung mit § 6 für den HP
Behandlungsverbot nach § 24 in Verbindung mit den §§ 6,7 und 34
Auf diese Weise hast Du alles abgedeckt. Immer daran denken der § 24 spricht das Behandlungsverbot aus!!!!
Liebe Anja, genau richtig es sind natürlich die Masern!!! Bei bei Dir, denke daran, dass die Meldepflicht im § 8 geregelt ist :-)
Super jetzt habe ich euch hier ganz schön "genervt". Ich hoffe, es hat euch ein wenig geholfen und bald ist der nächste "Fall" dran.
Lieben Gruss
Barbara