vom Prinzip her hast du bestimmt recht. Aber ich glaube du siehst das zu allgemein. Gesetze sind immer nur ein Sammelsurium von bestimmten Möglichkeiten die zum Schutz und zur Richtung zusammengefasst werden. Es sind meistens kann und soll vorschriften und seltener muss Vorschriften.
Alles und jeden Einzelnen Fall kann und soll das Gesetz nicht Wörtlich abdecken. Sonder es wird aus dem Gesetzestext abgeleitet. Der Sinn hier ist es ja durch die Symptome zu erkennen oder zu vermuten das hier eine Infektionskrankheit vorliegt und dann sagt das Gesetz das du das nicht darfst und somit
auch nicht wissentlich oder Vorsätzlich das Blut untersuchst oder Untersuchen lässt auch nicht in dem du es versuchst zu drehen und behauptest das es vorher nicht klar war und du auf etwas anderes untersuchen wolltest. Ob es nun Vorsätzlich oder Vorrangig Auf einen diesbezüglichen Erreger getestet hast oder nicht musst du dann mit deinem Rechtsbeistand durchpauken.
Wenn ein Patient mit HIV im Anfangsstadium zu dir kommt und du es nicht wissen konntest hast du vor Gericht auch wenig zu befürchten, hast ja deine Schutzmaßnahmen (Handschuhe usw.) eingehalten und machst dann weiter was du tun musst.
Das gleiche wäre ja wen er mit einer offenen Wunde zu dir kommt, versorgst du ihn ja auch ohne das du weißt das er HIV ist.
Hier geht es ja vorrangig um das führen des Erregernachweises in dem du das abklären lassen willst, was bedeutet das du ja schon einen Verdacht hast.
also würde dein Beispiel für mich nicht darunter fallen wenn es wirklich nicht erkennbar war oder du es nicht so auslegst um das Gesetz zu umgehen.
Es kann und wird nie jede Eventualität in einem Gesetz festgehalten werden können. Im Zweifel ist es immer eine Auslegungssache die du eventuell dann vor Gericht darlegen müsstest. Aber ich denke wenn mann es so versteht wie Isolde es geschrieben hat und die nötige Überlegung und Sorgfalt walten lässt und weiß das man es nicht darf ist man schon auf der sicheren und richtigen Seite.
Gruß
Christian