Hab mich mal ein wenig schlau gemacht über Glucagon-Gabe bei Hypoglykämie.
Schon wieder bin ich auf einen Widerspruch gestoßen: Glucagon gibt man auch bewusstlosen Patienten i.m. oder s.c. - Nun habe ich aber gelernt, dass man beim Schock bzw. bei drohendem Schock nur i.v. spritzen darf, aber weder i.m. noch s.c., da wegen der Kreislaufzentralisation um Schock Unterhaut und Muskeln nicht ausreichend durchblutet werden und so das Medikament nicht richtig im Körper verteilt werden kann.