
Ich stehe gerade auf dem Schlauch und brauche Hilfe


Shigellen... Gehören doch zu den akuten Gastroenteritiden, oder?
müssen wir diese nicht melden laut §8 bzw. §6 IfSG, wenn sie a. bei einer Person, die §42 ausübt oder b. bei 2 oder mehrerern auftreten und ein epidemischer Zusammenhang vermutet wird auftreten?
Im Skript steht keine Meldepflicht, was mich nun extrem irritiert. Die Salonellose müssen wir ja auch melden, wenn der Fall o.g. a oder b Fall des § 6 eintritt, oder?
Hilfe

Ein schönes Wochenende an alle und Danke schon jetzt an Euch und Eure Anworten

Sibylle