herzlich wollkommen!
Wir freuen uns, dass Sie uns gefunden haben. Sie befinden sich im Forum der Heilpraktiker- und Therapeutenschule Isolde Richter.
Registriert sind über 30.000 Mitglieder und diese haben bisher über 370.000 Beiträge zu gesundheitlichen und schulischen Themen verfasst. Wir schätzen Ihr Interesse und würden uns freuen, auch von Ihnen zu hören.
Öffentlicher und geschlossener Bereich
Das Forum ist in zwei Bereiche unterteilt: einen „öffentlichen“ Bereich, der allen zugänglich ist und in einen großen „internen bzw. geschlossenen“ Bereich, in dem sich unsere Webinarteilnehmer austauschen.
Wenn Sie ein Webinarteilnehmer sind und Zugang zu diesem Bereich wünschen, beantragen Sie die Freischaltung einfach über Ihr „Benutzer-CP“.
Sie möchten an einer unserer zahlreichen „Kostenlosen Veranstaltungen“ teilnehmen? Klicken Sie in der Kopfzeile auf „Veranstaltung“ und wählen Sie „kostenlose online Veranstaltungen“. Dort finden Sie den Direktlink zu dem Webinar, an dem Sie interessiert sind.
Falls Sie Hilfe und Anleitungen zur Nutzung des Forums suchen, finden Sie diese hier: Anleitung
Gerne sind wir auch persönlich für Sie da! Schreiben Sie uns einfach unter Info@Isolde-Richter.de! Wir freuen uns, Ihnen behilflich zu sein!
Im ersten Teil des Gesetzes heisst es: berufs- oder gewerbsmässig.
Beruf: wiederholte oder dauernde Tätigkeit ausüben, egal ob man ein entgelt bekommt oder nicht
Gewerbsmässig: man bekommt in irgendeiner Form ein Entgelt.
Wenn ich also ehrenamtlich in der Kirche arbeite: übe ich doch wiederholt die Tätigkeit aus. Wäre also mit "berufsmässig" schon abgedeckt und darf ich nicht machen. Ebenso wenn ich angestellt bin: dann übe ich eine Tätigkeit wiederholt oder dauernd aus. Ist also durch den Satz "berufs-oder gewerbsmässig" ausgeschlossen.
Ist durch "berufs- oder gewerbsmässig" nicht schon alles abgedeckt?
Welche Handlung wäre denn nicht berufsmässig (also dauernd, oder wiederholend?) ?
Warum wird "im Dienste anderer" noch extra erwähnt? Ist dieser Zusatz vllt historisch bedingt?