Huhu Markus
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Wenn Du den HP machst ist der HPP quasi inklusive, also Du darfst Patienten mit psychischen und Verhaltensstörungen behandeln (es gibt nur Einschränkungen durch das Psychotherapeutengesetz bei bestimmten Krankheitsbildern und Schweregraden).
Jedoch sollte hier die Sorgfaltspflicht beachtet werden, also eine entsprechende Ausbildung und Kenntnisse in dem Bereich und natürlich mindestens eine Therapiemethode (z.B. Gesprächspsychotherapie).
Ich weiß nicht, für wann Du die HP-Prüfung geplant hast, aber grundsätzlich wäre es möglich
a) erst den HPP zu machen (schon in diesem Bereich arbeiten zu können) und dann den HP zu absolvieren
b) wenn Deine HP-Prüfung bald stattfinden soll kannst Du ergänzend HPP-Seminare besuchen und brauchst hierfür aber keine extra Prüfung beim Amtsarzt abzulegen (evtl. wäre hier eine schöne Ergänzung unsere schulinterne Prüfung mit Abschluss "Psychologischer Berater"?)
Wenn Fragen sind, meld Dich gern
Evtl. ist auch unser kostenloses Einstiegsvideo nochmal eine Entscheidungshilfe (wird bis Ende August fertig)
Sybille