Hallo Tina,
Bitte entschuldige, aber den ersten Beitrag muss ich übersehen haben?
Den Realitätsverlust beobachten wir bei "psychotischen Störungen".
Die Patienten haben z.B. eine veränderte Wahrnehmung (es kommt zu Halluzinationen), Denkstörungen,...
Bei solchen Störungen, die mit einer ausgeprägten "psychotischen" Symptomatik einhergehen, dürfen wir nicht tätig werden.
Es könnte aber durchaus sein, dass ein Patient mit fehlendem Realitätsbezug/ Realitätsverlust zu Dir in die Praxis kommt. Evtl. beginnt das Gespräch ganz normal und Du stellst dann fest, dass der Patient z.B. Gesichter in Deiner Tapete sieht (Pareidolien) oder Stimmen hört. Du wirst ja dann nicht das Gespräch abbrechen und den Patienten mit den Worten "Sie leiden unter Realitätsverlust, ich darf nicht tätig werden" nach Hause schicken, sondern es müssen weitere Schritte getan werden (ist der Pat. bereits in psychiatrischer Behandlung? Hausarzt? Krisenintervention? Suizidalität abklären? ...)
Bei diesem Gespräch wäre die Gesprächsführung "uneingeschränkt durch den HPP" -> siehe Kapitel 1.27 im Skript!
Wäre Deine Frage damit beantwortet?
Ganz liebe Grüße und bis später!
Sybille