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Teilzeit-HP
#1
Hallo,

ich habe eine Frage:

Ist es möglich, sich als HP zunächst in Teilzeit selbständig zu machen und im bisherigen Beruf weiter zu arbeiten?

Viele Grüße JanaHeart
Patenkind von: Daniela Starke
»Sage es mir, und ich vergesse es; zeige es mir, und ich erinnere mich; lass es mich tun, und ich behalte es.« (Konfuzius)
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#2
(07.06.2012, 16:10)Jabu schrieb: Hallo,

ich habe eine Frage:

Ist es möglich, sich als HP zunächst in Teilzeit selbständig zu machen und im bisherigen Beruf weiter zu arbeiten?

Viele Grüße JanaHeart

Hallo Jana,

wenn der Arbeitgeber einverstanden ist, ja. Das kann für den Anfang eine gute Möglichkeit sein Altes und Neues zu verbinden!
Meine Forenbeiträge sind keine Therapieempfehlungen
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#3
Ich habe da in einem Gesetztestext (Verordnung für HP) gelesen, dass die Erlaubnis nicht erteilt wird, wenn man neben der heilpraktischen Tätigkeit noch einen anderen Beruf ausübt.

Ist wahrscheinlich ein veralteter Auszug.

Ja, ich möchte später einmal als Sicherheit zunächst den Hauptberuf erhalten und dann in Teilzeit als HP arbeiten. Ich weiss noch nicht, wie das gehen kann, aber bis dahin ist ja noch eine Menge Zeit und die Prüfung will erst einmal geschafft seinTongue

Viele Grüße
Jana
Da ist mir in diesem Zusammenhang noch eine Frage eingefallen:

Ist es grundsätzlich untersagt, die Praxisräume im eigenen Haus zu haben oder geht das im Ausnahmefall mit den entsprechenden Auflagen?

Viele Grüße JanaShy
Patenkind von: Daniela Starke
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#4
(07.06.2012, 16:52)Jabu schrieb: Ich habe da in einem Gesetztestext (Verordnung für HP) gelesen, dass die Erlaubnis nicht erteilt wird, wenn man neben der heilpraktischen Tätigkeit noch einen anderen Beruf ausübt.
Ist wahrscheinlich ein veralteter Auszug.

Stimmt, das ist veraltet und gilt heute (glücklicherweise) nicht mehr!

(07.06.2012, 16:52)Jabu schrieb: ... Ist es grundsätzlich untersagt, die Praxisräume im eigenen Haus zu haben oder geht das im Ausnahmefall mit den entsprechenden Auflagen?

Es geht auch im eigenen Haus. Welche Voraussetzungen da an den Praxisraum geknüpft werden, hängt zum einen davon ab, welche Therapien Ihr durchführen möchten (v.a. ob mit oder ohne Hautverletzungen) zum anderen, ob Ihr alleine oder mit Angestellten arbeitet.
Die Voraussetzungen sind von Gesundheitsamt zu Gesundheitsamt unterschiedlich. Deshalb ist es am besten, wenn Ihr Euch über die Bestimmungen direkt bei dem für Euch zuständigen GA erkundigt.

GLG Isolde
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#5
Oh, vielen herzlichen Dank. Das klingt ja gut Smile

Dann darf ich ja weiterträumen von einer eigenen Praxis im eigenen HausShy

Viele Grüße Jana
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#6
(08.06.2012, 12:03)Jabu schrieb: Dann darf ich ja weiterträumen von einer eigenen Praxis im eigenen HausShy

Das ist gut für die Motivation beim Lernen.Smile
Noch besser für die Verwirklichung von Träumen (Lebenszielen) ist es zu "visualisieren", d.h, man lässt vor seinem geistigen Auge ganz konkret das Bild entstehen, das sich verwirklichen soll. Da es eine wirksame Technik ist, muss man allerdings äußerst sorgfältig bei der Auswahl des Bildes sein!

GLG Isolde
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#7
Hallo Jana,

ich bin beim Stöbern auf deinen Thread hier gestoßen und wollte mich mal ganz herzlich für die Fragen bedanken. Mir geht es nämlich ähnlich wie Dir. Ich würde auch erstmal "nebenbei" HP machen. Ich bin Med. Fachangestellte und könnte evtl. die Therapien erstmal bei uns in der Praxis anwenden. Und auch ich träume von einer Praxis im eigenen Haus. Witzig, gell?
Naja, wie es weitergeht wird sich zeigen. Auch bei mir ist es viel Lernen und ein noch recht weiter Weg bis dahin. Ich glaube sogar, dass wir fast zeitgleich sind. Ich habe im März mit einer 2 jährigen Variante bekonnen und bin jetzt aktuell beim Blut. Und wie Isolde schon schrieb: Träumen von der eigenen Praxis motiviert ungemein und lässt einen auch wenn es auf der Arbeit grad mal wieder doof ist alles besser aushalten Smile
Liebe Grüße
Sabine

Patenkind von Werner Bergner
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#8
Hallo Sabine,

das ist wirklich witzig. Wir sind tatsächlich fast gleichauf mit dem Lernen. Ich wiederhole gerade die Hefte 1-7, was auch noch eine ganze Zeit dauern wird.
Habe auch Ende März angefangen. Durch private Umstände möchte ich später erst einmal kein allzu großes finanzielles Risiko eingehen. Daher der Beginn nebenberuflich im eigenen Haus. Aber mir graut jetzt schon vor der deutschen Bürokratie Angry

Naja, träumen als Motivation dürfen wir ja...Rolleyes

Suchst du eventl. Lernpartner? Würde das ganz gerne mal ausprobieren mit jemandem, der gerade den gleichen Stoff durchgehtSmile

Viele Grüße Jana
Patenkind von: Daniela Starke
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#9
Es ist mehr als sinnvoll zuerst den HP in Teilzeit durchzuführen ! ! Das würde ich auch jedem Raten, es sei denn man bekommt irgendwo einen Anstellungsvertrag...
Leider habe ich hier im Forum gelesen das es nicht möglich ist als HP in einer Arztpraxis zu arbeiten (sofern der Arzt eine Kassenzulassung hat).

Viele Grüße

Markus Kugler
Das Leben beginnt in einer Zelle,
und bei manchen Strolchen,
endets auch in einer solchen ! ! !
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#10
Hallo Jana,

was ist denn ein Lernpartner? Meinst Du man könnte sich z.B. alle zwei Wochen oder so zu einer bestimmten Uhrzeit per Skype verabreden oder so? Da können wir gerne nochmal per PN drüber sprechen. Das ist bestimmt immer hilfreich.

@Markus ich würde dann bei uns in der Praxis alternative Methoden z.B. Ohrakupuktur oder ähnliches anbieten. Viele Ärzte hier in der Gegend haben hier Therapieverfahren, die der Heilpraktiker anbiten kann so haben wir im Nachbarort einen der TCM macht, Homöopathie, Osteopathie usw. zusätzlich zu seiner Kassentätigkeit. Wo steht das denn hier im Forum? Würde mich mal interessieren.

Liebe Grüße
Sabine

Patenkind von Werner Bergner
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#11
Hi Sabine !

Soweit ich weiß darf ein Arzt mit Kassenzulassung seine Räume nicht an nichtärztlich Arbeitende vermieten..
Wir hatten hier einen Fall in dem die Frau (Ärztin) mit Ihrem Mann (HP) eine Praxis eröffnen wollten. Dies war dann nur möglich
wenn eine strikte räumliche Trennung stattfand :-((. Aber da weiß Isolde und Team sicherlich Rat.....

Liebe Grüße

Markus
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#12
Hi Markus,

ja das sind wahrscheinlich die bürokratischen Hürden, die einen bald verzweifeln lassen Sad. Aber sicherlich muß man das "nur" geschickt angehen. Ich kann mir schon vorstellen, dass eine Arztpraxis nicht "untervermietet" werden darf als Heilpraxis. Aber es gibt ja delegationsfähige Leistungen die der Arzt deligieren kann. Was jetzt genau darunter fällt weiß ich natürlich auch nicht und ist auch sicher wieder von KV Bezirk zu KV Bezirk verschieden.

Liebe Grüße

Sabine

Patenkind von Werner Bergner
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