Als HP darf man nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel rezeptieren. Die meissten privaten Krankenversicherungen übernehmen Ausgaben von Medikamenten, wenn die von einem Arzt/HP auf Rezept ausgeschrieben wurden.
Wird das von den PKV's anerkannt, wenn ich als Heilpraktiker meinen eigenen Kindern im Krankheitsfall ein Rezept ausstelle und das bei der PKV einreiche?
Wenn dich jemand verletzt, bleibe ruhig und lächle. Karma regelt das schon