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vielleicht kann jemand helfen:
ich habe in der Berufsordnung gelesen dass die Erlaubnis für Heilpraktiker nicht erteilt wird, wenn man nebenberuflich als Heilpraktiker arbeiten möchte.
Meine Frage:
Stimmt das so?
Ich habe im Internet doch einige Praxen gefunden die, zumindest für eine gewisse Zeit,die Praxis nebenberuflich hatten.
Vorstellen könnte ich mir schon dass der Aufbau einer Praxis Zeit braucht und man ja auch sein Geld verdienen muss.
Hat jemand Erfahrung damit?
Die Aussage der Berufsordnung macht mir jetzt schon ein mullmiges Gefühl. Dann müsste man ja sofort nach Ausbildungsende seinen Job aufgeben und bei "Null" anfangen?
vielen Dank für den Link....da bin ich froh. Vielleicht hätte ich erstmal im Forum suchen sollen :-)
Ich habe heute morgen (bevor ich Deine Antwort gelesen hatte) das Gesundheitsamt angerufen und dort einfach nachgefragt.
Die Amtsärztin war sehr nett. Dieser Passus wurde wohl aufgehoben.
Wir haben dann sogar noch kurz über die HP-Ausbildung geredet und die Prüfung.