oje jetzt bin ich falsch gelegen - sorry, ich hatte nochmal nachgelesen und da stand es wäre nicht namentlich meldepflichtig - aber nachdem ich jetzt nochmal bei RKI nachgelesen habe steht die Gonorrhoe wirklich nicht mehr unter den meldepflichtigen Erkrankungen. Sorry jetzt war dies mein Fehler - es gibt wohl nur eine Ausnahme hierbei wo dann doch anonym gemeldet werden muss - das ist, wenn der/die Patient/in offensichtlich nicht bereit ist, sich ärztlich behandeln zu lassen. Wenn es so ist muss von einer Gefahr für die Volksgesundheit ausgegangen werden und dann muss auch der HP melden.
Entschuldigung für die vorherige nicht richtige Info - die Ferien sind wohl doch noch nicht ganz vorbei :-)
Lieben Gruss und somit geht es mit einem neuen Fall weiter....
Barbara