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bin heute über eine mündliche Prüfungsfrage gestolpert, bei der mir die Antwort nicht ganz klar ist. Vielleicht könnt ihr mir ja helfen..
"Dürfen Sie auf Ihrem Praxisschild "Dr." schreiben?
Wenn man nicht promoviert hat, dann schonmal sowieso nicht. Das ist mir klar. Aber was, wenn man vorher z.B in Mathe promoviert hat?
Müßte man dann ausschreiben also Dr. rer.nat Mustermann?
Was ist wenn jemand vorher in Medizin promoviert und von mir aus seine Approbation abgibt. Darf er dann Dr. med schreiben?
Die Regelung hier ist mir noch nicht ganz klar. Und wo steht das?
LG
Esther
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Ich kenne hier einen Heilpraktiker, der einen Doktortitel hat. Und der steht auch auf dem Praxisschild....
LG Andrea
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(15.10.2012, 10:37)Andrea schrieb: Ich kenne hier einen Heilpraktiker, der einen Doktortitel hat. Und der steht auch auf dem Praxisschild....
und darf er das eigentlich??
könnte man das nicht als Irreführung werten?
LG
Esther
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wenn du ein Dr. bist, bist du sogar verpflichtet, deine Berufsbezeichnung zu tragen. Dass du zusätzlich Heilpraktker bist, macht ja nichts. Irreführend ist es nicht, denn die Leute denken dann, dass du ein Dr. bist. Und das stimmt ja auch.
Es geht nur darum, dass der Titel "HP" nicht zu etwas gemacht wird, was er nicht ist. So darf der, der Dr. ist auch nicht so tun, als sei er HP wenn er keiner ist : )
So versteh ich das zumindest.
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(15.10.2012, 11:13)Julia_ schrieb: wenn du ein Dr. bist, bist du sogar verpflichtet, deine Berufsbezeichnung zu tragen. Dass du zusätzlich Heilpraktker bist, macht ja nichts. Irreführend ist es nicht, denn die Leute denken dann, dass du ein Dr. bist. Und das stimmt ja auch.
Es geht nur darum, dass der Titel "HP" nicht zu etwas gemacht wird, was er nicht ist. So darf der, der Dr. ist auch nicht so tun, als sei er HP wenn er keiner ist : )
So versteh ich das zumindest.
ich hab's ein wenig anders verstanden. "Dr." ist keine Berufsbezeichnung sondern ein Titel. Ein Dr in Mathe ist ja kein Arzt. Un wenn nun Dr. Mustermann auf dem Schild steht (ohne rer.nat.) dann könnte man denken der HP ist auch Arzt und der muß es ganz besonders gut wissen. Dann wäre es nämlich sehr wohl irreführend und der "HP" wird zu etwas gemacht was er nicht ist...
*immernochgrübelnd*
LG
Esther
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Mal anders herum gefragt:Es gibt ja nun Dr. Titel mehrerer Fakultäten.Dr. Titel "müssen oder dürfen" im Namen getragen werden.Bei akademischen Graden ist das auch so.
Nun zum Praxisschild.Ein Heilpraktiker kann nach der Berufsordnung kein Arzt sein,denn wäre er Arzt brauchte er nicht die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung.
Die Befugnisse des Arztes gehen weit über die des HP. hinaus und so braucht ein Arzt nicht die Urkunde des HP.
Herzliche Grüße:
Werner
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(15.10.2012, 12:27)wernerbergner schrieb: Mal anders herum gefragt:Es gibt ja nun Dr. Titel mehrerer Fakultäten.Dr. Titel "müssen oder dürfen" im Namen getragen werden.Bei akademischen Graden ist das auch so.
Nun zum Praxisschild.Ein Heilpraktiker kann nach der Berufsordnung kein Arzt sein,denn wäre er Arzt brauchte er nicht die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung.
Die Befugnisse des Arztes gehen weit über die des HP. hinaus und so braucht ein Arzt nicht die Urkunde des HP.
Da hast du Recht Werner.
Aber ich weiß irgendwie immer noch nicht ob ein
"Dr." auf dem Schild nun stehen darf oder nicht oder nur wenn ausgeschrieben... und wo das steht...
Das war eine Prüfungsfrage von einem mündlichen Protokoll die mit ja oder nein beantwortet werden sollte
LG
Esther
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Liebe Esther,
das ist eine sehr interessante Frage, wie ich finde.
Mein Sohn ist grade dabei, seine Doktorarbeit zu schreiben.
Wenn alles gut läuft, ist er irgendwann Doktor der Geschichte.
Aber wenn er nun auch Heilpraktiker wäre, könnte auf seinem Praxisschild sehr wohl Dr. Darius Harwardt stehen.
Wie du richtig schreibst, es ist ein Titel, keine Berufsbezeichnung.
Ein Herr von und zu heißt auch so, wenn er kein Adliger ist.
Liebe Grüße
Sonja
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15.10.2012, 12:55
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15.10.2012, 12:56 von Daniela Starke.)
Promovierte oder habilitierte Heilpraktiker müssen darauf achten, dass ihr Titel nicht den Anschein erweckt, sie wären Ärzte. Daher muss der jeweilige Titel (z. B. Dr. rer. nat.) stets vollständig angegeben werden
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Heilpraktiker (bei Werbung)
Hauptseite: http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Hauptseite
Nach diesem Satz ist das eigentlich nicht so einfach mit "ja" oder "nein" zu beantworten.
Ich würde sagen, ja sie dürfen den Dr. auf das Praxisschild schreiben, aber nur vollständig mit "rer. nat." oder was es sonst noch so gibt.
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LG
Esther
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Liebe Daniela,
danke für den Link, hätte man auch drauf kommen können.....Wikipedia .....gut zu wissen.
Liebe Grüße
Sonja
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(15.10.2012, 12:55)Daniela Starke schrieb: Promovierte oder habilitierte Heilpraktiker müssen darauf achten, dass ihr Titel nicht den Anschein erweckt, sie wären Ärzte. Daher muss der jeweilige Titel (z. B. Dr. rer. nat.) stets vollständig angegeben werden
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Heilpraktiker (bei Werbung)
Hauptseite: http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Hauptseite
Nach diesem Satz ist das eigentlich nicht so einfach mit "ja" oder "nein" zu beantworten.
Ich würde sagen, ja sie dürfen den Dr. auf das Praxisschild schreiben, aber nur vollständig mit "rer. nat." oder was es sonst noch so gibt.
Genau so ist es!
Die genaue Bezeichnung ist dabei zu führen auf dem Schild.
Also in deinem Beispiel
Dr. rer. nat. Max Mustermann
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Liebe Silke,
danke dir. Gut zu wissen.
Liebe Grüße
Sonja
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Vielen lieben Dank!
Auf das Forum ist echt Verlass. Wenn man mal nicht weiter weiß, gib't hier in kürzester Zeit die Lösung und das nicht nur in Lernfragen!
Ihr seid echt super!
LG
Esther
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(15.10.2012, 13:29)Esther K. schrieb: Ihr seid echt super!
Dem kann ich mich nur anschließen!
Alles genau richtig!
GLG Isolde
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