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Ich habe im Oktober in Husum meine Prüfung bestanden und kurz darauf die Möglichkeit erhalten, ein Farblichttherapie-Gerät zu nutzen.
Zur Zeit bin ich noch als Gewerbetreibende systemische Beraterin gemeldet und frage mich nun: Darf ich die Farblichttherapie anbieten, wenn ich als HPPsych meine Praxis gründe? Ist das sozusagen ein "psychologisches" Mittel?
Herzlichen Glückwunsch zur bestandenen HPP-Prüfung!!!
Es wäre superklasse, wenn Du uns die schriftliche Prüfung als Kopie oder Scan zukommen lassen könntest und auch ein mündliches Prüfungsprotokoll wäre spitze
Bezüglich der Lichttherapie im weitesten Sinne z.B. bei Depressionen (SAD) ist nichts dagegen einzuwenden
Es kommt immer darauf an, was Du damit therapieren willst und wenn es eine psychische Störung ist und dieses Verfahren dafür geeignet ist, wäre das möglich Nicht tätig werden dürfen wir bei körperlichen (organisch begründbaren Störungen).
vielen Dank für deine Antwort! Das Gerät ist konzipiert für Chakren, Energieklärung etc. und körperliche Symptome aber selbstverständlich steigert es auch das allgemeine Wohlbefinden. Ist also eine Sache der Formulierung, nehme ich an...