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Heilpraktiker-Angestellter-Kleingewerbe
#1
Hallo zusammen,

ich würde mich freuen, wenn Ihr mir hier weiterhelfen könnt.

Ich habe vor wenigen Wochen die Heilerlaubnis zur Heilpraktikerin (ohne Praxis) bekommen. Meine erste Ausbildung ist Großhandelskauffrau.

Wenn ich in einem Pflegeheim Anwendungen anbiete (1 Tag die Woche/z.B. Massagen), muss ich dann ein Kleingewerbe anmelden?

Oder kann ich mich als Heilpraktikerin (auch ohne Praxis) anstellen lassen?

Wann muss ich mich wegen der Berufshaftpflicht versichern? Oder ggf. anderer Versicherungen?
Bin ich als Angestellte im Pflegeheim automatisch berufshaftpflichtversichert?

Und noch eines:
Wenn ich z.B. Öle einkaufe, wird oft eine Gewerbeschein angefordert (wenn ich vergünstigt einkaufen möchte). Aktuell arbeite ich nicht - bin gerade am sondieren. Macht es in meiner jetzigen Situation Sinn ein Kleingewerbe anzumelden. Ich suche gerade einen Teilzeitjob und möchte einige Praktika absolvieren.

Für Eure Rückmeldungen sage ich im Voraus Danke!
Euer Zwieback
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#2
Hallo Frau Zwieback,
dein Name den Du gewaehlt hast ist lustig und laesst Raum fuer Spekulationen,klein und cross,aber auch handlich und durchgebacken! Aber egal und entschuldige das Wortspiel,Du hast ja die Pruefung bestanden und dazu moechte ich Dir gratulieren.
Eine Menge Fragen hast Du eingestellt und ich moechte zurueckfragen ob Du dich einem Heilpraktikerverband angeschlossen hast,weil da wuerde man Dir die Fragen auch beantworten koennen.
Nur soviel,wenn Du selbststaendig taetig sein willst,kommst Du um das anmelden nicht herum,aber das weisst Du als Grosshandelskauffrau doch so wieso!Big Grin
Herzliche Grüße:
Werner

Pate von Nicci
Pate von Sabinewe
Big Grin
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#3
Zitat:Wann muss ich mich wegen der Berufshaftpflicht versichern? Oder ggf. anderer Versicherungen?
Bin ich als Angestellte im Pflegeheim automatisch berufshaftpflichtversichert?

Die Versicherungen für ganze Unternehmen heißen Betriebshaftpflichtversicherungen. Sorry fürs Klugscheißen. Weiter im Thema, wenn das Heim eine solche hat - und das sollte sie - dann bist du auch damit abgesichert, aber nur für Dinge du im Zuge deiner Arbeit dort verrichtest. Arbeitest du selbständig brauchst du eine Berufshaftpflicht (hier mal der Unterschied http://www.berufs.../betriebs-vs-berufshaftpflicht/)
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#4
Hallo Zwieback,
sorry, dass ich erst jetzt auf Deinen Thread gestoßen bin.
Zunächst einmal solltest Du Dich entscheiden, ob Du als Selbständige oder aber als Angestellte tätig werden willst. Als Selbständige könntest Du - auch ohne eigene eingerichtete Praxis - Dich auf Anforderung eines Patienten oder eines Pflegeheimes (für den Patienten) heilpraktizierend betätigen. Hierzu solltest Du aber eine eigene Berufshaftpflichtversicherung haben, denn dann bist Du für all Dein Handeln (oder Unterlassen) selbst verantwortlich.
Als (Teilzeit-)Angestellte handelst Du im Rahmen des (Pflegeheim-)Betriebes und auf dessen Weisungen und daher auch auf dessen Verantwortung. In diesem Fall haftest Du persönlich (gegenüber dem Pflegeheim) nur, wenn Du gegen die Dir erteilten Anweisungen schuldhaft verstößt und bist als Angestellte von der Betriebshaftpflichtversicherung des Heimes mit abgedeckt.
Wenn Du - neben einer freiberuflichen Heilpraktikertätigkeit - auch Öle usw. ein- und verkaufen willst, wirst Du dabei gewerblich tätig und benötigst grundsätzlich eine Gewerbeanmeldung . Hinsichtlich dieser Risiken und Nebenwirkungen solltest Du Dich aber von einem Steuerberater oder z.B. der IHK über die Ausnahmeregelungen beraten lassen.
Liebe Grüße
Horst
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#5
Danke für die Info. Immer in kleinen Schritten ;-)

Auch Dir vielen Dank für die Info.
Welche Kosten muss ich einplanen, wenn ich mich selbständig mache.
Warum muss ich mich überhaupt vorher schon entscheiden, ob ich selbständig oder angestellt sein will?
Es ist doch alles eine Kostenfrage, sonst nix, oder wie siehst Du das?

Kommt doch auf die individuelle Situation an.

Wenn z.B. eine Hausfrau (arbeitslos, ohne Leistungsbezug vom Amt) sich sinnvoll betätigen will und natürlich auch Geld verdienen möchte, kann Sie doch alles tun ... also z.B. ein paar Stunden im Krankenhaus arbeiten (z.B. als Reinigungskraft oder in der Pflege), das geht auf 450,-- Euro-Basis, in der Gleitzone (dann wäre sie versichert) oder als HP (dann, wäre meine Frage, inwieweit ist die Person haftbar - also als was stellen die mich ein, als HP oder als Aushilfe). Darüber hinaus, man ja nicht weiss, ob man noch einen zweiten Job bekommt ... kann man auch Teilzeit in einer Praxis arbeiten (da ist die Frage, als was arbeite ich dort ... als HP oder als Angestellter z.B. Aushilfe ... wie ist man als was versichert. Welche Kosten kommen auf mich zu?
Und dann kann man doch trotzdem erst einmal eine Praxis haben (da stellt sich für mich die Kostenfrage - was fällt an? Und wie viele Patienten kommen in die Praxis. Wieviel muss die Praxis einnehmen, damit sie sich rechnet. Das kommt sicher auf den individuellen Fall an (je nach Fachrichtung und nach dem gewünschten Lebensstandard). Wenn man lediglich die basics berücksichtigt, was ist wirklich erforderlich.

Und wie verändert sich die Situation steuerlich und rechtlich, Krankenkasse, Arbeitsamt, wenn z.B. ein Job oder beide wegfallen oder die Praxis nicht läuft und man schließen muss.
(Gibt es Fristen vom Arbeitsamt oder der Krankenkassen, Stunden, Umsätze, Gewinne ... die sich verändern oder die berücksichtigt werden sollten), damit man als Arbeitsloser (im schlimmsten Fall) nicht ins Leere schaut und/oder man wenigstens noch krankversichert ist.

Die meisten sagen mir dann, fang doch erst mal an ... und wenn man dann an einem Gründerabend teilnimmt, reden alle von den Lösungen und Konzepten (was auch seine Berechtigung hat), die man vorerst erarbeitet haben sollte, aber das hilft mir nicht wirklich. Ich will das erst einmal verstehen, dann kann ich loslegen ...

Die Antwort hat keine Eile ;-)))
Aber ich würde mich freuen, wenn das jemand mit mir durchdenkt und schlichtweg ... einfach Erfahrung darin hat.
Herzliche Grüsse
Zwieback
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#6
Hallo Zwieback,
ich gebe Dir voll Recht, wenn Du darauf hinweist, dass es bei der Entscheidung für oder gegen die Selbständigkeit einer HP stets auf die individuelle Situation ankommt.
Deshalb ist es auch kaum möglich, diesbezüglich einen konkreten Ratschlag zu geben.
Vielleicht nur einen Tipp: Hast Du schon Erfahrungen in einer Betriebsführung (gleich welcher Art) und ein gewisses finanzielles Polster, das Dir über die Durststrecke einer Aufbauphase einer eigenen Praxis hinweg hilft oder ein zweites Standbein (Nebenjob?), dann solltest Du den Sprung in die Selbständigkeit wagen.
Ansonsten würde ich dazu tendieren, zunächst einmal die Praxis mit all ihren Nebenanforderungen ( Steuern, Rechnungswesen, Versicherungen, Buchführung usw.) als Unselbständige, gegebenenfalls als Praktikantin, in einer HP-Praxis, kennen zu lernen. Hierbei erfährst Du auch, was alles an Kosten auf eine HP-Praxis zukommt.
Wenn Du Dich dann sicher fühlst, spring ab in die Selbständigkeit.
Ansonsten: Achte auf Dein Bauch-Gefühl".
Grüße aus Kenzingen
Horst
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#7
Ich arbeite in einem Krankenhaus und nebenbei noch einige Stunden bei einem Heilpraktiker. Durch ihn bin ich auf die Idee gekommen-mich ausbilden zu lassen und werde das jetzt auch in Angriff nehmen. Zumahl er in 5 Jahren in Rente will und ich die Praxis übernehmen kann. In der Zeit der Ausbildung werde ich im KK kündigen, denn das wird dann doch zuviel und verstärkt in der Praxis arbeiten.
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#8
Schade, dass man auf konkrete Fragen keine Antwort bekommt.
Ich wünsche Euch alles Gute ... und ziehe weiter.
Euer Zwieback
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#9
...seltsam...ich kann einen Haufen Antworten auf die gestellten Fragen erkennen.

LG und viel Erfolg

MonikaSmile
Glücklich im Oma-Modus.......
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#10
(02.10.2013, 15:37)Zwieback schrieb: Schade, dass man auf konkrete Fragen keine Antwort bekommt.

Mikka hat Dir geholfen, Horst hat Dir in zwei ausführlichen Antworten sehr konkret geholfen ... und nun schreibst Du, Du bekämst keine Antwort?

Was hattest Du erwartet? Eine Unternehmensberatung kann doch niemand von uns hier leisten, wie denn?

Ich hätte keine einzige Deiner Fragen beantworten können und fand es schon großartig, dass Du so viel Rückmeldung bekommen hast...

Viele Grüße
Susanne
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#11
Hallo Zwieback,

ich würde mich mit den konkreten Fragen zum Gewerbe etc. mal beim zuständigen Finanzamt vorstellen oder einen Steuerberater engagieren.
Bezüglich Deines beleidigten Rückzugs würde ich Dir raten, gelegentlich Deine Wahrnehmung und Erwartungshaltung zu überprüfen, da sie nicht mit der Realität überein zu stimmen scheint,

Lieben Gruß
Conny
With all your science
can you tell how it is,
and whence it is,
that Light comes into the soul?

- Henry David Thoreau -
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#12
(06.09.2013, 15:19)Mikka schrieb: Die Versicherungen für ganze Unternehmen heißen Betriebshaftpflichtversicherungen. Sorry fürs Klugscheißen. Weiter im Thema, wenn das Heim eine solche hat - und das sollte sie - dann bist du auch damit abgesichert, aber nur für Dinge du im Zuge deiner Arbeit dort verrichtest. Arbeitest du selbständig brauchst du eine Berufshaftpflicht (hier mal der Unterschied http://www.berufs.../betriebs-vs-berufshaftpflicht/)

So ziemlich jeder selbstständige sollte eine Berufshaftpflicht haben, ganz besonders im Gesundheitsbereich, da körperliche Schäden nach einem Behandlugnsfehler schnell mal so teuer sind, dass es den Ruin bedeuten kann
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