Beiträge: 424
Themen: 101
Registriert seit: Jul 2013
Bewertung:
22
Hallo zusammen,
Ich hoffe, dass mir jemand meine Frage beantworten kann:
Wenn man eine Anstellung als betrieblicher Gesundheitsmanager in einem Unternehmen bekommt und eine Zulassung als HP hat, darf man dann (natürlich in Abstimmung mit dem Arbeitgeber) die Mitarbeiter auch naturheilkundlich behandeln (Massagen, Akupunktur etc.)? Falls ja: Muss man das dann als HP-Tätigkeit beim Gesundheitsamt anmelden? Wie sieht es mit der Haftung aus? Als Angestellter müsste man ja eigentlich keine eigene Berufshaftpflichtversicherung abschließen...
Danke und liebe Grüße
Mona
Beiträge: 141
Themen: 11
Registriert seit: May 2019
Bewertung:
62
Hallo Mona,
nach meinem Wissen musst Du eine Tätigkeit als HP immer anmelden und versichern.
Die Frage wird ausserdem sein, was Deine Aufgaben als Gesundheitsmanagerin sind.
Sind diese nicht über das Arbeitsverhältnis abgedeckt, würde ich dies anmelden, dementsprechend versichern und natürlich auch abrechnen.
Massagen kann man auch über ein Kleingewerbe anmelden und abrechnen. Dies sind dann allerdings auch keine medizinisch notwendigen Behandlungen
(Achtung bei Ausübung während Corona) und auch nicht nach GebüH abrechenbar.
Versichern würde ich auch hier meine Tätigkeit.
Viele Grüße
Silke