Ich habe endlich meinen ersten Kunden und möchte rechtlich nichts falsch machen. Also ich bin Ernährungs- & Gesundheitsberaterin (hier ausgebildet) und keine Heilpraktikerin, habe das auch nicht vor. Daher ein paar Fragen:
1. Ist der Begriff Anamnese rechtlich geschützt oder darf ich den als Gesundheitsberater verwenden?
Mein erster Klient hat laut BMI Adipositas 37,72. Ich darf ja zu Krankheiten nicht beraten und habe ihn bezüglich dieser Sache dringend empfohlen sich an einen Arzt zu wenden. Er möchte seine Ernährung und Lebensweise gesünder gestalten.
2. Wir haben ja im Block C das Thema Adipositas behandelt. Habe ihn gebeten ein Ernährungsprotokoll anzufertigen, damit ich einen Überblick über seine Ernährung bekomme. Darf ich denn überhaupt seine Ernährung hin zu gesunder Ernährung umstellen bzw ihm zum abnehmen bzw zur Gewichtsregulation zu beraten und ihm auch einen Ernährungsplan anfertigen?
In den Unterlagen zu Block C findet sich unter dem Punkt "Adipositas" auch Ernährungsempfehlungen für eine langfristige Gewichtsstabilisierung. Tipps wie z.B.
"Eine vollwertige Ernährung mit einem ausgeglichenen, etwas reduzierten Anteil an Fett und tierischem Eiweiß ist dazu gut geeignet." Ein hoher Anteil an Frischkost in Form von Salaten und Obst ist unbedingt notwendig. Die Einhaltung von vollwertiger Trennkost erleichtert zusätzlich die Gewichtskontrolle."
3. Darf ich ihm sowas sagen oder würde ich da schon die Adipositas behandeln? Was darf ich nicht sagen?
4. Und darf ich zu Syndromen beraten bezüglich Ernährung, Vitalstoffe, allgemeine Empfehlungen etc.? Ich denke da insbesondere an CFS (chronisches Erschöpfungssyndrom), PMS (Prämenstruelles Syndrom) und Reizdarmsyndrom.
Liebe Grüße, Sabrina