Hallo, Gast!  / Registrieren
Willkommen Besucher aus dem Internet

Liebe Besucherin, lieber Besucher,

herzlich wollkommen!
Wir freuen uns, dass Sie uns gefunden haben. Sie befinden sich im Forum der Heilpraktiker- und Therapeutenschule Isolde Richter. Registriert sind über 30.000 Mitglieder und diese haben bisher über 370.000 Beiträge zu gesundheitlichen und schulischen Themen verfasst. Wir schätzen Ihr Interesse und würden uns freuen, auch von Ihnen zu hören.

Öffentlicher und geschlossener Bereich Das Forum ist in zwei Bereiche unterteilt: einen „öffentlichen“ Bereich, der allen zugänglich ist und in einen großen „internen bzw. geschlossenen“ Bereich, in dem sich unsere Webinarteilnehmer austauschen. Wenn Sie ein Webinarteilnehmer sind und Zugang zu diesem Bereich wünschen, beantragen Sie die Freischaltung einfach über Ihr „Benutzer-CP“.

Sie möchten an einer unserer zahlreichen „Kostenlosen Veranstaltungen“ teilnehmen? Klicken Sie in der Kopfzeile auf „Veranstaltung“ und wählen Sie „kostenlose online Veranstaltungen“. Dort finden Sie den Direktlink zu dem Webinar, an dem Sie interessiert sind.

Falls Sie Hilfe und Anleitungen zur Nutzung des Forums suchen, finden Sie diese hier: Anleitung

Gerne sind wir auch persönlich für Sie da! Schreiben Sie uns einfach unter Info@Isolde-Richter.de! Wir freuen uns, Ihnen behilflich zu sein!

Herzliche Grüße Isolde Richter mit Team




Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Frage zum Sterilisieren
#1
Wie kann ich später in der Praxis meine "blutigen" Schröpfgläser sterilisieren? ich habe erfahren, dass Autoklaven 1. in der Anschaffung sehr teuer sind und 2. jährlich für etwa 1500 € gewartet/kontrolliert werden müssen, und dass bei jedem Sterilisiervorgang Indikatoren beigelegt werden müssen.

Heißluftsterilisation ist wohl nicht mehr zulässig. War das denn früher anders? Ich habe heute mit einer Praxisinhaberin gesprochen, die ihre Geräte zum Sterilisieren in eine Klinik bringt, weil sie die Autoklaven für eine "kleine Praxis" nicht lohnen.

Wie wird das denn sonst gemacht? Ich hab immer gedacht, dass ein Sterilisationsbad mit anschließender Reinigung und Sterilisation mit Heißluft reichen würde?!
Lieben Gruß

Sandra


Antworten Zitieren
#2
Hallo Sandra,
leider ist es laut RKI nicht mehr ausreichend einen Heißluftsteri zu benutzen.
Heute sind sogenannte Vakkuklaven (z.B. von Melag) notwenigt. Wie du schon sagtes sind da Indikatoren notwendig, ein Drucker und die Ausdrucke müssen dann aufgehoben werden.

Einlegen in ein Bad reicht nicht aus, da die Instrumente danach nur Desinfiziert (also Keimarm) sind.
Aber frag doch bei einer Klinik in deiner Nähe nach, die übernehmen heutzutage immer öffters die Sterilisation für kleine Praxen.
Es gibt mittlerweile auch Firmen die sich darauf speziallisiert haben.

Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen
LG Miriam
LG Miriam

Das höchste Gut ist die Harmonie der Seele mit sich selbst. (Seneca)
Antworten Zitieren
#3
Ja, vielen Dank, ich denke, wenn es mal soweit ist, werde ich hie in den Kliniken nachfragen, ob die so etwas anbieten. Für "meine kleine Praxis" lohnt sich ein Autoklave nicht.
Lieben Gruß

Sandra


Antworten Zitieren
#4
Ich habe auch schon gehört, dass mehrere Praxen sich solch ein Autoklav gemeinsam angeschafft haben und diesen gemeinsam nutzen.

Da muss man sich denke ich vor Ort erkundigen.

Bei Schröpfgläsern gehen deshalb viele auf "Einmal-Schröpfgläser" über.
Antworten Zitieren
#5
ja, aber da hab ich mal nachgeschaut und die finde ich doch sehr teuer,
wenn man dann bedenkt, dass man bei einer Anwendung ja auch evtl. mehrere Gläser benötigt, ist man ja schnell bei 20 bis 30 €, die der Patient "extra" zahlen muss. Manche Kassen übernehmen jedoch auch die Kosten, wenn man ein Rezept ausstellt, und der Patient die Gläser in einer Apotheke bestellt, abe "mein Fall" ist das igendwie nicht.

Manche HP nutzen dann auch die gleichen Einmal-Schröpfgläser für den jeweiligen Patienten mehrmals (nach Heißluftsteri) , aber da springt das Gesundheitsamt natürlich im Dreieck.
Lieben Gruß

Sandra


Antworten Zitieren
#6
Hallo ,
im Lehrbuch Gesetz ist der Heisluftsterilisator erwähnt, und der muss immer mittels Sporenpacks überprüft werden ob er noch aussreichend sterilisiert. .Ich bin der Meinung dies ist ausreichend.????

LG Gabi
Düfte sind die Gefühle der Blumenblume
Antworten Zitieren
#7
Nein, ist es wohl nicht mehr, wurde jetzt bei der mündl. Prüfung in DO auch vom Prüfer erwähnt, dass es die Gesundheitsämter nicht mehr gerne sehen. Ich denke wir befinden uns da in einer sehr schwammigen Zone und Übergangszeit, bis es gesetzlich klar geregelt ist. Aber ich höre immer öfters, dass die Zeit der Heißluft-Steris langsam vorüber geht.
Lieben Gruß

Sandra


Antworten Zitieren
#8
Na das behalte ich mal im Auge.

Kann es auch sein, dass dies noch von Bundesland zu Bundesland anders behandelt wird??
Antworten Zitieren
#9
......würde mich jedenfalls nicht wundern ;-)
Lieben Gruß

Sandra


Antworten Zitieren
#10
(01.12.2011, 08:54)Sandra L schrieb: Nein, ist es wohl nicht mehr, wurde jetzt bei der mündl. Prüfung in DO auch vom Prüfer erwähnt, dass es die Gesundheitsämter nicht mehr gerne sehen. Ich denke wir befinden uns da in einer sehr schwammigen Zone und Übergangszeit, bis es gesetzlich klar geregelt ist. Aber ich höre immer öfters, dass die Zeit der Heißluft-Steris langsam vorüber geht.

Genau so ist es liebe Sandra,
es hat sich schon seit einiger Zeit abgezeichnet, dass das RKI die Heißluftsteri nicht mehr gerne sieht.
Im Moment ist noch nichts entschieden. Es wird noch "kontrovers diskutiert". Sobald es hier definitiv zu einer Änderung kommt, werde ich es im Forum schreiben und die Skripte berichtigen.

Aber im Moment ist alles nur Spekulation. Vorsichtshalber habe ich beim BDH aber auch noch mal angefragt - vielleicht habe ich etwas übersehen.

GLG Isolde
Antworten Zitieren
#11
Die Antwort von Herrn Siegfried Kämper und dem BDH ließ nicht lange auf sich warten. Hier ist sie:

Es gibt keine klaren Gesetze, die den Heißluftsterilisator verbieten,
aber in den RKI - Richtlinien und im Medizinproduktegesetz sowie der
Medizinprodukte-Betreiberverordnung wird für das Aufbereiten von
kritischen Medizinprodukten (also wenn Blut- oder Sekretkontakt besteht)
ein validierters Verfahren gefordert.

Bei den validierten Verfahren jedoch findet man keinen
Heißluftsterilisator sondern nur noch
"gespannter Dampf" oder Nichtthermischen Sterilisierverfahren (das wäre
z.B. Gammastrahlen).

Somit ist es in der Verantwortung des "Aufbereiters" welches Verfahren
er einsetzt. Er würde aber im Vorwurfsfall schwer nachweisen können,
dass er auf dem Stand der Technik das Optimale und auch Mögliche gemacht hat, wenn er mit Heißluft statt Autoclav sterilisiert.
Viele Grüße
GLG Isolde
Antworten Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
  Frage zu M. Addison Andrea Kolmer 8 6.328 11.10.2014, 14:45
Letzter Beitrag: Andrea Marka
  Frage zu Blutdruckwerten im Herzskript/HPA-Online-Lernen barbarameu 2 4.678 26.02.2014, 07:45
Letzter Beitrag: barbarameu
  Frage zu den Tumormarkern Zauberin 3 4.413 07.06.2013, 21:55
Letzter Beitrag: Daniela78
  Frage zum Biorhythmus carolawiesler 3 3.449 12.07.2011, 15:51
Letzter Beitrag: carolawiesler
  Frage zu schleimproduzierenden Zellen Germantom 10 8.591 28.09.2010, 15:45
Letzter Beitrag: Daniela Starke

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 5 Gast/Gäste

Über Uns

Weitere Informationen über uns, die Heilpraktikerausbildung sowie unsere Weiterbildungen für Heilpraktiker finden Sie auf unserer Homepage. Unser weiteres Angebot:

Handy APPs

Unsere kostenlosen und werbefreien Lern-APPs rund um das Thema "Heilpraktiker werden / Heilpraktiker wissen" für Handys.

Weitere Angebote

Partner Shop:


Der QR-Code zu dieser Seite zum Testen: