HPG zu ersetzen durch HeilprG? - Druckversion +- Heilpraktikerschule Isolde Richter (https://www.fernlehrgang-heilpraktiker.com/forum) +-- Forum: Aktuelles (https://www.fernlehrgang-heilpraktiker.com/forum/forum-1.html) +--- Forum: Rechtliche und juristische Fragen (https://www.fernlehrgang-heilpraktiker.com/forum/forum-444.html) +--- Thema: HPG zu ersetzen durch HeilprG? (/thread-21412.html) |
HPG zu ersetzen durch HeilprG? - Chania - 03.01.2016 Hallo Zusammen, seit 08.12.2015 ist das neue „Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland (Hospiz- und Palliativgesetz - HPG)“ inkraftgetreten. Die offizielle Abkürzung HPG bedeutet Hospiz- und Palliativgesetz“. Die offizielle Abkürzung für das Heilpraktikergesetz lautet "HeilprG". Viele HP und HPP verwenden jedoch die Abkürzung "HPG" - und auch auf Seiten von Berufsverbänden steht Heilpraktikergesetz (HPG). Wenn man nach Informationen aus dem Netz geht, wäre die Abkürzung "HPG" oder „Psychotherapie nach dem HPG" nicht korrekt und könnte abgemahnt werden. Demnach wäre "HPG" durch "HeilprG" auszutauschen, um keine Abmahnungen zu riskieren. Vielleicht kann die Schule (Horst?) das mal sicherheitshalber rechtlich prüfen...? Danke. RE: HPG zu ersetzen durch HeilprG? - Horst - 03.01.2016 Hallo Monika, hallo miteinander, Du hast selbstverständlich Recht, wenn Du darauf hinweist, dass die amtliche Abkürzung für das Heilpraktikergesetz = HeilprG lautet. HPG als gebräuchliche Abkürzung kann daher seit dem 8.12.2015 als irreführend angesehen werde, da HPG seit dem 8.12.2015 die amtliche Abkürzung für das Hospiz- und Palliativgesetz - HPG darstellt, welches einige Regelungen diverser Sozialgesetzbücher und des Krankenhausfinanzierungsrechtes ändert bzw. ergänzt. Du hast auch Recht, wenn daher eine Werbebotschaft, wie z.B. "zugelassen nach dem HPG" seit neuestem missverstanden werden könnte (zumindest von einem Abmahnverein, der ja auch einen gewissen pekuniären Antrieb hat, Anstoß zu suchen und zu nehmen ). Daher halte ich Deine Anregung, HPG künftig durch HeilprG zu ersetzen, für ratsam, wenn auf das Heilpraktikergesetz Bezug genommen werden soll. Einen fröhlichen Sonntag-Abend wünsche ich noch Horst RE: HPG zu ersetzen durch HeilprG? - Chania - 04.01.2016 Hallo Horst, danke für die schnelle Auskunft... ich hatte auf meiner Website nur an einer Stelle (HPG) stehen und habe es einfach herausgenommen. Nach Durchsicht meiner Praxisformulare war auch nur der Behandlungsvertrag anzupassen. Sicher ist sicher Ich wünsche Dir und allen einen guten Start ins neue Jahr! |