seit 08.12.2015 ist das neue „Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland (Hospiz- und Palliativgesetz - HPG)“ inkraftgetreten. Die offizielle Abkürzung HPG bedeutet Hospiz- und Palliativgesetz“.
Die offizielle Abkürzung für das Heilpraktikergesetz lautet "HeilprG". Viele HP und HPP verwenden jedoch die Abkürzung "HPG" - und auch auf Seiten von Berufsverbänden steht Heilpraktikergesetz (HPG). Wenn man nach Informationen aus dem Netz geht, wäre die Abkürzung "HPG" oder „Psychotherapie nach dem HPG" nicht korrekt und könnte abgemahnt werden. Demnach wäre "HPG" durch "HeilprG" auszutauschen, um keine Abmahnungen zu riskieren.
Vielleicht kann die Schule (Horst?) das mal sicherheitshalber rechtlich prüfen...? Danke.
Monika