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Paragraphen - Esther K. - 24.08.2011 Hallo ihr lieben, ich erarbeite momentan Infektionskrankheiten, die ja nach bestimmten Paragraphen meldepflichtig sind und ein Behandlungsverbot besteht. Muß ich denn genau wissen ob eine bestimmte Krankheit z.b ein Behandlungsverbot nach §§ 6, 7 und 24 oder nur §§6 und 24 hat? Oder reicht es zu wissen, DASS es ein Behandlungsverbot bzw Meldepflicht gibt? LG Esther RE: Paragraphen - Sandra L - 24.08.2011 Bei mir war es so, dass man das irgendwann weiß, welche wo stehen, zumindestens so grob. Ich weiß eben welche meldepflichtig sind, und für welche es Behandlungsverbor gibt (und das ist ja schonmal vorrangig), und dass man bei bestimmten Erkrankungen nicht mit Lebensmitteln oder in Großküchern arbeiten sollte ergibt sich dann irgendwie von selbst. RE: Paragraphen - Alexandra N. - 24.08.2011 In Dortmund ist es so, dass sie ganz gerne mal abfragen, welche Infektionskrankheiten in Paragraf 6 stehen. Oder dass man da mal erklären muss, was in Paragraf 24 steht. RE: Paragraphen - Sandra L - 24.08.2011 Ok, die Krankheiten aus § 6 hab ich auswendig gelernt, in § 24 steht wann ich Behandlungsverbot habe, dazu gehören ja auch die Krankheiten aus §34, und die kann ich nicht komplett auswendig runterrattern. Umgekehrt wüsste ich aber schon, bei welchen Erkrankungen ich Behandlungsverbot habe. Denke das ist schonmal ganz gut, oder???? :/ RE: Paragraphen - Esther K. - 24.08.2011 Dann werde ich jetzt mal mit auf grundsätzliches Behandlungsverbot und Meldepflicht kontzentrieren, und wenn ich bei den einzelnen Paragraphen bin, mir die Krankheiten noch mal genauer merken. Lieben Dank, ihr habt mir sehr gehr geholfen RE: Paragraphen - Isolde Richter - 24.08.2011 Liebe Esther, in Gesetzeskunde wirst Du sehen, dass es ganz einfach ist: Du musst die Krankheiten wissen, die im § 6 IfSG stehen, denn bei diesen Krankheiten hast Du Meldepflicht. Selbstverständlich erwartet der Amtsarzt, dass Du diese Krankheiten auswendig weißt, denn wie solltest Du sonst Deiner Meldepflicht nachkommen können, wenn mal ein solcher Patient kommt? Außerdem musst Du wissen, für welche Krankheiten Behandlungsverbot besteht. Das sind die Krankheiten, die in den §§ 6, 7, 34 stehen und die sexuell übertragbar sind. Die aus § 6 weißt Du dann schon, dann kommen noch 6 Krankheiten nach § 34 dazu, die Du Dir ruckzuck merkst - und der gesamte Rest gehört einfach in § 7. Du wirst sehen, Sandra hat es genau richtig gemacht. Es übt sich allmählich fast von alleine ein!! |