Hallo, Gast!  / Registrieren
Willkommen Besucher aus dem Internet

Liebe Besucherin, lieber Besucher,

herzlich wollkommen!
Wir freuen uns, dass Sie uns gefunden haben. Sie befinden sich im Forum der Heilpraktiker- und Therapeutenschule Isolde Richter. Registriert sind über 30.000 Mitglieder und diese haben bisher über 370.000 Beiträge zu gesundheitlichen und schulischen Themen verfasst. Wir schätzen Ihr Interesse und würden uns freuen, auch von Ihnen zu hören.

Öffentlicher und geschlossener Bereich Das Forum ist in zwei Bereiche unterteilt: einen „öffentlichen“ Bereich, der allen zugänglich ist und in einen großen „internen bzw. geschlossenen“ Bereich, in dem sich unsere Webinarteilnehmer austauschen. Wenn Sie ein Webinarteilnehmer sind und Zugang zu diesem Bereich wünschen, beantragen Sie die Freischaltung einfach über Ihr „Benutzer-CP“.

Sie möchten an einer unserer zahlreichen „Kostenlosen Veranstaltungen“ teilnehmen? Klicken Sie in der Kopfzeile auf „Veranstaltung“ und wählen Sie „kostenlose online Veranstaltungen“. Dort finden Sie den Direktlink zu dem Webinar, an dem Sie interessiert sind.

Falls Sie Hilfe und Anleitungen zur Nutzung des Forums suchen, finden Sie diese hier: Anleitung

Gerne sind wir auch persönlich für Sie da! Schreiben Sie uns einfach unter Info@Isolde-Richter.de! Wir freuen uns, Ihnen behilflich zu sein!

Herzliche Grüße Isolde Richter mit Team




Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Paragraphen
#1
Hallo ihr lieben,
ich erarbeite momentan Infektionskrankheiten, die ja nach bestimmten Paragraphen meldepflichtig sind und ein Behandlungsverbot besteht. Muß ich denn genau wissen ob eine bestimmte Krankheit z.b ein Behandlungsverbot nach §§ 6, 7 und 24 oder nur §§6 und 24 hat? Oder reicht es zu wissen, DASS es ein Behandlungsverbot bzw Meldepflicht gibt?
LG
Esther
LG
Esther


Patentante von Mel78, Petrali und Sandrace
Antworten Zitieren
#2
Bei mir war es so, dass man das irgendwann weiß, welche wo stehen, zumindestens so grob.
Ich weiß eben welche meldepflichtig sind, und für welche es Behandlungsverbor gibt (und das ist ja schonmal vorrangig), und dass man bei bestimmten Erkrankungen nicht mit Lebensmitteln oder in Großküchern arbeiten sollte ergibt sich dann irgendwie von selbst.
Lieben Gruß

Sandra


Antworten Zitieren
#3
In Dortmund ist es so, dass sie ganz gerne mal abfragen, welche Infektionskrankheiten in Paragraf 6 stehen. Oder dass man da mal erklären muss, was in Paragraf 24 steht.
Liebe Grüße, Alexandra

www.naturheilpraxis-alexandra-nau.de
Antworten Zitieren
#4
Ok, die Krankheiten aus § 6 hab ich auswendig gelernt,
in § 24 steht wann ich Behandlungsverbot habe, dazu gehören ja auch die Krankheiten aus §34, und die kann ich nicht komplett auswendig runterrattern.
Umgekehrt wüsste ich aber schon, bei welchen Erkrankungen ich Behandlungsverbot habe.
Denke das ist schonmal ganz gut, oder???? :/
Lieben Gruß

Sandra


Antworten Zitieren
#5
Dann werde ich jetzt mal mit auf grundsätzliches Behandlungsverbot und Meldepflicht kontzentrieren, und wenn ich bei den einzelnen Paragraphen bin, mir die Krankheiten noch mal genauer merken.
Lieben Dank, ihr habt mir sehr gehr geholfen
LG
Esther


Patentante von Mel78, Petrali und Sandrace
Antworten Zitieren
#6
Liebe Esther,

in Gesetzeskunde wirst Du sehen, dass es ganz einfach ist:
Du musst die Krankheiten wissen, die im § 6 IfSG stehen, denn bei diesen Krankheiten hast Du Meldepflicht.
Selbstverständlich erwartet der Amtsarzt, dass Du diese Krankheiten auswendig weißt, denn wie solltest Du sonst Deiner Meldepflicht nachkommen können, wenn mal ein solcher Patient kommt?

Außerdem musst Du wissen, für welche Krankheiten Behandlungsverbot besteht. Das sind die Krankheiten, die in den §§ 6, 7, 34 stehen und die sexuell übertragbar sind.
Die aus § 6 weißt Du dann schon, dann kommen noch 6 Krankheiten nach § 34 dazu, die Du Dir ruckzuck merkst - und der gesamte Rest gehört einfach in § 7.
Du wirst sehen, Sandra hat es genau richtig gemacht. Es übt sich allmählich fast von alleine ein!! Smile
GLG Isolde
Antworten Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste

Über Uns

Weitere Informationen über uns, die Heilpraktikerausbildung sowie unsere Weiterbildungen für Heilpraktiker finden Sie auf unserer Homepage. Unser weiteres Angebot:

Handy APPs

Unsere kostenlosen und werbefreien Lern-APPs rund um das Thema "Heilpraktiker werden / Heilpraktiker wissen" für Handys.

Weitere Angebote

Partner Shop:


Der QR-Code zu dieser Seite zum Testen: