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Also, das finde ich auch total verwirrend
.
Im Endeffekt ist doch in allem das Gleiche drin, da muss man echt aufpassen. Vor allem werde ich mich mal erkundigen, wie es bei uns in Sachsen gehandhabt wird. Ich stehe ja noch am Anfang, aber nicht das man einen Weg einschlägt und dann gar nicht in der Richtung tätig werden kann. Finde das echt schade, weil den Bachblüten gehört meine ganze Liebe
.
Wende Dein Gesicht der Sonne zu, dann fallen die Schatten hinter Dich.
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Bin etwas verwirrt...wenn ich doch die HP-Ausbildung abgeschlossen habe und die Prüfung bestanden, dann darf ich doch mit der BBB Ausbildung auch Bachblütentherapie anwenden??
Darf ich dann nur dem Klienten eine Empfehlung geben und selbst keine BB herstellen?
Oder wo liegt der Unterschied zwischen BB-Beratung und BB-Therapie?.....
Bin etwas verwirrt
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Ich denke, wir müssen ganz klar unterscheiden:
1) Herstellen darf der HP nicht.
2) Empfehlen ganz bestimmt, und auf einen leeren Zettel die Empfehlung an den Patienten geben ( der sie sich dann im Netz oder in der Apo kaufen kann)
3) Verschreiben darf er nicht - siehe Nummer 2
Ob er nun die Tropfen direkt verabreichen darf, Zum Beispiel, Rescue - wenn der Patient aufgeregt vor mir sitzt....
Ich würde ja sagen.
Das sollten wir vielleicht noch mal klären.......
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Mit Heilerlaubnis HP (ohne sektorale Einschränkung) oder Arzt:
Verabreichung und Herstellung von Arzneimitteln direkt in der Praxis zur sofortigen Gabe an den Patienten (per oral, per Injektion usw.) ist erlaubt.
Mitgabe nach AMG nur bei entsprechenden Praxismustern (Fertigarznei) zur Erprobung. Keine Herstellung zur Mitgabe an den Patienten!
Ausstellung eines Privatrezept mit einer Rezeptur zum Beispiel Mischung mehrerer Bachblüten zur Abgabe in einer Apotheke (dort werden die Blüten gemischt und verkauft) ist erlaubt.
Das Herstellen einer Bachblütenmischung in der Praxis und Mitgabe eines Fläschchens ist nicht erlaubt.
Empfehlung oder Notiz zu bspw. NEM ist erlaubt.
Verkauf von NEM`s ist erlaubt, aber gewerbliche Tätigkeit und keine Heilbehandlung.
Sektoraler HP = HPP :
Regelung bezüglich OTC, Bachblüten, Homöopathie usw. ist je nach Bundesland verschieden. Ob es erlaubt ist bestimmt das zuständige Gesundheitsamt.
Gewerbliche Berater ohne Heilerlaubnis dürfen:
keine Diagnose stellen und keine Therapie empfehlen.
Es dürfen Beratungsgespräche durchgeführt werden.
Es dürfen Workshops durchgeführt werden.
Es dürfen Produkte verkauft werden.
Soweit meine Kenntnis hierzu...
Meine Forenbeiträge sind keine Therapieempfehlungen
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Danke liebe Silke
,
das hast Du noch einmal einfach auf den Punkt gebracht, den Rest muß man dann bei seinen zuständigen Behörden selbst in Erfahrung bringen
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