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04.12.2014, 15:55
Hallo ihr Lieben,
darf ich mal kurz um eure Hilfe bitten.
Wir haben in Baden-Wuerttemberg die Regelung, dass wenn sich ein Patient mit suizidalen Absichten in unserer Praxis befindet, wir die Polizei rufen müssen, falls er sich nicht Einverstanden erklärt, Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Nun muss so eine Einweisung ja durch einen Arzt und später dann durch eine richterliche Anordnung erfolgen. Meine Frage dazu ist jetzt, soll ich als HP dann den Arzt informieren oder liegt das dann in den Händen der Polizei?
Ich frage deshalb, weil ich mich auf meine mündliche Prüfung vorbereite. Und die Zwangseinweisung scheint in unserem Gesundheitsamt gerne abgerfagt zu werden. Aus den Prüfungsprotokollen geht leider nicht hervor, wer sich um diese Einweisung kümmern muss.
Wäre super, wenn ihr mir da weiterhelfen könntet.
LG,
Andrea
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Hallo Andrea,
bin zwar kein HPP, erlaube mir dennoch zu antworten
Ich meine mal irgendwo gelesen zu haben, dass grundsätzlich die Ordnungsbehörden bzw. die Polizei und ein Arzt dafür zuständig sind. Das bedeutet für mich, dass du z.B. das Ordnungsamt bzw. die Polizei informieren musst, die dann wiederum bei suizidalen Absichten einen Amtsarzt mitbringen müssen. Bevorzugt würde ich die Polizei informieren, den Sachverhalt schildern und die Polizei muss sich dann um einen Amtsarzt bemühen, die dann in Kenntnis der Lage verpflichtet sind schnell und ohne zeitliches Verzögern reagieren müssen!
Hier geht es um die Abwendung von Gefahren für Leib und Leben, also um die Gefahrenabwehr und diese Aufgabe hat die Polizei.
LG
Thomas
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Hallo Thomas,
super, ja das hört sich irgendwie logisch an.
Herzlichen Dank für Deine Unterstützung.
Liebe Grüße,
Andrea
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Andrea,
kannst du nicht bei deinem Gesundheitsamt anrufen und dort direkt anfragen,wie das bei euch gehandhabt wird?
Ich hatte auch mal so eine Frage in der Richtung und habe dort dann direkt mit dem Amtsarzt gesprochen.Der hat mir damals total lieb weitergeholfen
Liebe Grüße
Petra
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Hallo Andrea,
das ist von Gesundheitsamt zu Gesundheitsamt ein wenig unterschiedlich. Wenn es einen sozialpsychiatrischen Dienst bei Euch gibt, den man gut jeden Tag erreichen kann, dann ist das dein Ansprechpartner, der dann alles weitere veranlasst!
Wenn der Dienst bei Euch nur einmal in der Woche auf hat oder es keinen gibt, dann Polizei - die veranlasst dann alles Weitere.
Liebe Grüße,
Savina
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