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/global.php 103 pluginSystem->run_hooks
/showthread.php 28 require_once
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File Line Function
/inc/class_error.php 153 errorHandler->error
/inc/plugins/google_seo/redirect.php 314 errorHandler->error_callback
/inc/class_plugins.php 142 google_seo_redirect_hook
/global.php 103 pluginSystem->run_hooks
/showthread.php 28 require_once
Warning [2] Undefined array key "" - Line: 327 - File: inc/plugins/google_seo/redirect.php PHP 8.3.13 (Linux)
File Line Function
/inc/class_error.php 153 errorHandler->error
/inc/plugins/google_seo/redirect.php 327 errorHandler->error_callback
/inc/class_plugins.php 142 google_seo_redirect_hook
/global.php 103 pluginSystem->run_hooks
/showthread.php 28 require_once



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Begriffsbestimmungen und Paragrafen
#1
Muss man die eigentlich wortwörtlich auswendig kennen oder reicht es, wenn man sie sinngemäß wiedergeben kann?
Liebe Grüße, Alexandra

www.naturheilpraxis-alexandra-nau.de
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#2
Das kommt auf das Gesetz an.
Vom HPG sollte man zumindest den § 1 auswendig kennen. Die anderen sinngemäß.
Vom IfSG sollte man § 1 und die Definitionen von § 2 aber nur die Nr. 1 bis 7 auswendig wissen, also v.a. was ist ein Kranker, Krankheitsverdächtiger, Ausscheider, Ansteckungsverdächtiger.
Die anderen Dinge braucht man nur sinngemäß wiedergeben können.

LG Isolde Richter
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#3
Ich habe gelesen, dass es für das Führen einer Praxis mit Personal besondere Bestimmungen gibt.

Frage: Würde dazu auch eine beauftragte Reinigungsfirma zählen, die eine Person zur Reinigung der Praxis abstellt?

Das kann ich nicht rauslesen.
Und gaaanz  bald aus Deutschland..  

Liebe Grüße Heart

Susanne   Smile

www.beratungspraxis-kleeblatt.de
www.ich-will-gesundheit.de
www.susanne-hottendorff.com
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#4
Ja, dann benötigst du schon den Erst-Helfer schein.
Jeder von uns hat unglaubliches Potenzial !
Aber wenn ein Fisch daran gemessen wird,
wie gut er auf einen Baum klettern kann,
wird er immer denken er wäre dumm!







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#5
Ich hätte da konkreter fragen sollen, Entschuldigung.

Die Erste Hilfe ist nicht das Thema.

Hier steht: Betriebsarzt .....
Sicherheitsingenieur ...
WC für Personal ...
Schutzimpfung für Personal ...

Ich beziehe es jetzt nur auf eine Reinigungskraft, die nach Praxisende die Reinigung der Räume vornimmt.
Und gaaanz  bald aus Deutschland..  

Liebe Grüße Heart

Susanne   Smile

www.beratungspraxis-kleeblatt.de
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www.susanne-hottendorff.com
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#6
Ich hab da mal Fragen zum § 5a Abs. 1 HPG:

Ordnungswidrig handelt, wer als Inhaber einer Erlaubnis nach § 1 die Heilkunde im Umherziehen ausübt.

Viele frische HPs haben ja am Anfang eine Hausbesuchpraxis angemeldet. Das ist ja erlaubt.
Der Pat. ruft beim HP an und macht einen Termin aus und der HP besucht ihn dann Zuhause.
Es können sich ja nicht gleich alle frischgebackene HPs eine Praxis leisten.

1.Frage:
Ein HP in Rottweil hat eine Hausbesuchspraxis angemeldet ist aber 1x die Woche einen Tag in Stuttgart. Das wissen Patienten aus dem Großraum Stuttgart und rufen deshalb in Rottweil an um Hausbesuchstermine an dem besagten Tag auszumachen. Fällt das unter "Heilkunde im Umherziehen" oder darf er das?

2. Frage:
Wenn dann der HP eine Praxis hat, da darf er doch gewiss noch weiterin Hausbesuche nach terminliche Absprache machen oder?
Auch in Stuttgart?
Namaste

Andrea

Die eigenen Ziele zur Wirklichkeit werden zu lassen, ist berauschend (John Kehoe)

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#7
Hier steht: Betriebsarzt .....
Sicherheitsingenieur ...
WC für Personal ...
Schutzimpfung für Personal ...

Ich beziehe es jetzt nur auf eine Reinigungskraft, die nach Praxisende die Reinigung der Räume vornimmt.
[/quote]

Liebe Susanne,
wenn Du eine Reinigungskraft einstellst, benötigst Du einen Betriebsarzt und einen Sicherheitsingenieur. Schutzimpfung ist nur für Personal in der Praxis nötig, wenn es zu Hautverletzungen kommt, z.B. durch Blutabnahme.

Liebe Andrea,
Frage 1 und 2: Das darf er natürlich beides.
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#8
Liebe Isolde,

ich bin da jetz mal "krümelig".

Also, es geht darum, eine Firma mit der reinigung zu beauftragen, die dann eine Kraft aus ihrem "Fundus" schickt. Das kann evtl. täglich eine andere Person sein.

Ich stelle keine Kraft ein, sondern beauftrage eine Firma mit der Reinigung.

Sorry, aber ich muss so etwas immer ganz genau wissen. Huh
Und gaaanz  bald aus Deutschland..  

Liebe Grüße Heart

Susanne   Smile

www.beratungspraxis-kleeblatt.de
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www.susanne-hottendorff.com
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#9
Hallo Susanne,
ob das krümelig ist weiß ich nicht.Aber die Beauftragung zur Reinigung an eine Firma beinhaltet einen Werkvertrag nach §631 ff. nach deutschem Recht. Wie das in Spanien ist weiß ich nicht.Folgen aus diesem Werkvertrag können sich bei Nichterfüllung auch Ansprüche nach dem H.w.O. ergeben wenn es um die Eintragung der Firma in die Handwerksrolle geht.Ist stark abhängig von der Größe der Firma.Sollte ein Schadensfall vorliegen greift der Anspruch des Schadenersatzes nach BGB. Z.B. §§280 285 ,§§340,636 bei Werkvertrag.
Herzliche Grüße:
Werner

Pate von Nicci
Pate von Sabinewe
Big Grin
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#10
Liebe Susanne,
Du beziehst Deine Frage aber auf Deutschland?
Ich würde vermuten, dass das dann alles Aufgabe des Arbeitgebers ist, denn es kann ja - wie gesagt - jeden Tag eine neue Reinigungskraft kommen.
Wenn Du so detaillierte Fragen hast, kannst Du die am besten an den Berufsverband (den BDH) richten. Die haben da einen Juristen, der so etwas sicher weiß.

LG Isolde
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#11
Zitat:Liebe Andrea,
Frage 1 und 2: Das darf er natürlich beides.

Danke liebe Isolde
Namaste

Andrea

Die eigenen Ziele zur Wirklichkeit werden zu lassen, ist berauschend (John Kehoe)

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#12
Ordnungswidrig handelt, wer als Inhaber einer Erlaubnis nach § 1 die Heilkunde im Umherziehen ausübt.

Ich muss nochmal kurz nachfragen! Heißt "Umherziehen", dass der HP keinen festen Wohnsitz hat oder was heißt genau Umherziehen?
Auch das Beste stiftet, falsch verwendet,
Ein Unheil an, das seine Herkunft schändet.

William Shakespeare

Patenkind von Andrea Rapp
Patin von Manuela und Tilly

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#13
Wenn man mit der Auslegung eines Gesetzes nicht so recht klar kommt, ist es immer gut, nach dem "Sinn des Gesetzes" zu fragen: also was möchte das Gesetz.

Das HPG möchte, dass die Heilkunde nicht im Umherziehen ausgeführt wird, das heißt z.B. jemand behandelt und dann - schwupps - ist er weg. Nun zeigt sich, dass die Therapie fehlerhaft war und man kann ihn nicht mehr zur Rechenschaft ziehen. Das möchte dieser Paragraf vermeiden. Wenn ich jemand therapiere, so muss ich dafür auch zur Rechenschaft gezogen werden können.

Wenn also jemand eine feste Anschrift hat, die allen bekannt ist, so darf er von da aus seine Hausbesuche machen.
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#14
Danke Isolde!
Genau das war auch meine Überlegung! Wollte nur noch mal sicher gehen!
Auch das Beste stiftet, falsch verwendet,
Ein Unheil an, das seine Herkunft schändet.

William Shakespeare

Patenkind von Andrea Rapp
Patin von Manuela und Tilly

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#15
Hallo zusammen,

ich habe eine Frage und hoffe, nicht zu nerven, aber wie schaut das mit dem §8 -Wer meldet- aus? Muss man den bei der Prüfung wortwörtlich können (uff! schon beim Gedanken daran verwandle ich mich in eine brennenden Scheune!!) oder reicht hier eine "Zusammenfassung", wie sie z.B. im Herold hinten drin steht?

Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen, der Drückt mich nämlich wie sonst nichts.

Herzlichen liebe Dank vorab
Heidi
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#16
Hallo Heidi,
ich denke du meinst den §8 IfSG.Der ist aber sehr einfach und nur einen Satz lang:,,Zur Meldung verpflichtete Personen".
Im Falle des §6 Abs. 1 der Heilpraktiker.
Das heißt der Paragraf bezieht sich auf den §6 Meldpflichtige Krankheiten.Den sollte man zur Prüfung wissen und können.
Der Paragraf 6 kommt immer wieder vor!
Grob gesagt ähnlich oft wie der §§§ 7,34 oder 44.
Herzliche Grüße:
Werner

Pate von Nicci
Pate von Sabinewe
Big Grin
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#17
(19.10.2010, 16:04)heidigr schrieb: ich habe eine Frage und hoffe, nicht zu nerven, aber wie schaut das mit dem §8 -Wer meldet- aus? Muss man den bei der Prüfung wortwörtlich können (uff! schon beim Gedanken daran verwandle ich mich in eine brennenden Scheune!!) oder reicht hier eine "Zusammenfassung", wie sie z.B. im Herold hinten drin steht?

Liebe Heidi,
das passt ja wirklich gut! Am Freitag 22.10.10 ab 17.00 Uhr ist Live-Schulung "Gesetzeskunde", da wird das HPG und IfSG besprochen. Danach wisst Ihr genau, was Ihr für die Prüfung wissen müsst!

Da Nicht-Schüler der HP-Schule ja mal zu einem Probelernen vorbeischauen können, kannst Du gerne zu der Schulung kommen.

Schreibe am besten eine kurze Mail an: isolderichter@gmx.de. Dann haben wir Deine E-Mail-Adresse und können Dir den Link und das Passwort zusenden.

Ich würde mich sehr freuen, wenn Du dabei wärst!!
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#18
Hallo zusammen,

@werner - wie, das ist schon alles? Dieser eine Satz? Kann kaum glauben, dass ich in der Prüfung nicht das ganze "Ding" runterleihern muss? Die § 1,6,7 kann ich schon auswendig Smile am Rest bin ich dran und was soll ich sagen, es flutscht z.Zt. einfach nicht richtig!!!!

Liebe Isolde, das wäre klasse wenn ich da teilnehmen darf - Danke!!!!

Herzlichst
Heidi
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#19
Liebe Heidi,
der § 8 reicht so, wie Werner geschrieben hat. Wozu sollte es gut sein, den "runterleiern" zu können?? Ist doch für den HP nicht wirklich wichtig.

Dann freuen wir uns schon mal am Freitag auf Dich. Smile
Deine Mailanschrift hast Du mir ja per PN gesandt. Dann geht morgen die Mail an Dich raus!
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#20
Liebe Isolde,

heute möchte ich mich gaaaaaaanz herzlichst dafür bedanken, dass ich Euch am Freitag beiwohnen durfte!!! Es war sehr sehr lehrreich, informativ und lebendig - Du hast das einfach klasse gemacht!!

Herzliches Dankeschön nochmal,
Heidi
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