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Hallo,
noch einmal an dieser Stelle folgender Sachverhalt:
Angenommen ich wäre Heilpraktiker und hätte eine eigene Praxis. Ich habe mich auf die Sportheilkunde spezialisiert und führe BIA-Messungen (Körperzusammensetzung) durch.
Nun kenne ich einen Physiotherapeuten, der auf Verordnung an Patienten Lymphdrainage, z.B. nach Operationen, durchführt.
Darf ich, auf Wunsch des Patienten und / oder des Physiotherapeuten in seiner Praxis die BIA-Messung durchführen um den Erfolg der Lymphdrainage und / oder Muskelaufbau zu dokumentieren?
Gegebenenfalls auch entsprechende Übungen empfehlen (nach Funktionsdiagnostik)?
Angenommen der Patient hat mit mir in meiner Praxis den Termin in der Praxis des Physiotherapeuten vereinbart (Hausbesuch?)?
Oder muss der Patient zu mir in die Praxis kommen? Die BIA-Messung (in diesem Fall Segmentmessung) macht bei Lymphdrainage Sinn direkt vorher und direkt danach.
Lg Jens
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Danke Jens fürs Einstellen der Frage.
Ich schreibe mal Horst noch ein PN und bitte ihn mal hier rein zu schauen, vielleicht kann er uns helfen.
LG Gini
Keine Zeit gibt es nicht - nur andere Prioritäten
(Zitat: Michael A. Denck)
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Klasse, bin gespannt. Lg Jens
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Guten morgen Jens,
also, ich antworte mal mutig, mal sehen ob unser Spezialist Horst dies bestätigt oder noch ergänzt!
Ausgangssituation: Du bist Heilpraktiker und als solcher willst du tätig sein.
"Darf ich, auf Wunsch des Patienten und / oder des Physiotherapeuten in seiner Praxis die BIA-Messung durchführen um den Erfolg der Lymphdrainage und / oder Muskelaufbau zu dokumentieren?"
Hier würde ich sagen:
Nein, es sei denn, du hast bei dem Physiotherapeuten einen Raum angemietet (Zweitstelle deiner Praxis) und der Patient hat einen Termin bei dir in diesem Raum vereinbart. Alles andere wäre Heilkunde im Umherziehen
Aber: Du gehst als Sportberater auf Honorarbasis zum Physiotherapeuten und bietest deine Leistung an (BIA-Messung). Das ist möglich!
"Gegebenenfalls auch entsprechende Übungen empfehlen (nach Funktionsdiagnostik)?"
Hier gilt dasselbe:
Arbeitest du als HP, willst du heilen und in dieser Funktion darfst du nicht im Umherziehen arbeiten.
Als Sportberater kannst du natürlich Physios, Sportvereine, Institute ect. beraten bzgl. sportrelevanten Themen!
"Angenommen der Patient hat mit mir in meiner Praxis den Termin in der Praxis des Physiotherapeuten vereinbart (Hausbesuch?)?
Oder muss der Patient zu mir in die Praxis kommen? Die BIA-Messung (in diesem Fall Segmentmessung) macht bei Lymphdrainage Sinn direkt vorher und direkt danach."
In diesem Fall sieht es hier in NRW wie folgt aus:
Du kannst eine Hausbesuchspraxis anmelden und in dieser Form als HP arbeiten. Der Patient vereinbart einen Termin mit dir und du fährst zu diesem Termin zu ihm (das kann auch auf der Arbeit sein oder im Seniorenheim z.B.). Hier sind die therapeutischen Möglichkeiten jedoch etwas eingeschränkt, je nachdem wieviel Equipment du benötigst. Aber das ist möglich und du kannst dann auch eine BIA-Messung machen.
Letztendlich kommt es also nicht daruf an, was du bist, sondern in welcher Funktion du deine Leistung anbietest.
Das zu trennen, ist sehr wichtig!!!
Arbeitest du in eigener Praxis als HP, kannst du nicht zeitgleich als Sportberater auftreten oder zumindest begibst du dich dann auf sehr dünnes Eis.
Mal sehen, ob Horst noch etwas ergänzen kann.
Liebe Grüße
Sonja
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Die Problematik hat Sonja schon ganz gut beschrieben.
Es hängt auch damit zusammen ob der Patient in der Physiopraxis als Privatpatient oder GKV Patient behandelt wird. Für den Patienten muss zu jeder Zeit klar sein was auf ärztliche Anweisung durchgeführt wird und wo er selber sich zusätzlich begleiten lässt durch HP (der PT darf ja nicht eigenständig Diagnosen/Therapie machen - aufgrund dieses Dilemmas machen viel PT jetzt ja den HP noch dazu)
Bei einer häufigeren Kooperation kann:
entweder wie beschrieben ein gewerbliches Angebot, das du von deiner HP Tätigkeit trennst angeboten werden (aber dann darfst du keine medizinische Diagnostik oder Therapieempfehlung geben)
oder du meldest eine Zweigpraxis in einem Raum in einer Physiopraxis an (CAVE wenn der PT eine GKV Kassenzulassung hat kollidiert es ggf. mit den Zulassungsvoraussetzungen, das ist immer individuell dann vom PT zu klären), gibt es häufiger HP und Physiotherapeut,
oder du bist als Mitarbeiter des Physiotherapeuten beschäftigt - kann auch ein Minijob sein (oder auch gar versicherungspflichtig) und führst entsprechend im Auftrag als Angestellter etwas durch.
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Guten Morgen und vielen Dank für die schnellen und sehr umfangreichen Antworten an Sonja und Silke!
Lieder hatte ich diese Antworten "befürchtet". Es kommt also nicht immer darauf an, was man kann, sondern als was man es tut... .
Ohne Euch überstrapazieren zu wollen, habe ich leider die nächste konkrete Frage, die eigentlich in die gleiche Richtung geht, aber saublöd wäre, wenn es sich ähnlich verhält:
Angenommen ich wäre Heilpraktiker mit Schwerpunkt Sportheilkunde und möchte ein Fußballteam betreuen. Bei Verletzungen kommen diese in meine Praxis und alles ist gut.
Nun möchte ich aber auch bei den Spielen vor Ort sein, falls jemand umknickt, oder sich anderweitig verletzt. Ich rede nicht von einem klassischen Notfall mit Gefahr für das Leben.
Wenn ich eure Interpretationen richtig interpretiere darf ich auch in diesem Fall nicht als Heilpraktiker vor Ort tätig sein?! Der Verletzte dürfte also nicht auf dem Platz behandelt werden um eventuell weiterspielen zu können, sondern muss mich in meiner Praxis aufsuchen?
Lg Jens (angespannt )
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Lieber Jens,
meiner Meinung nach darfst du als HP sehr wohl der Mannschaftsbetreuer sein, genau wie Ärzte auch Mannschaftsärzte sind und vor Ort akute Verletzungen behandeln. Ärzten ist die Therapie im Umherziehen ja auch nicht gestattet.
Ein Mannschafts-HP der zu jedem Spiel "bestellt" wird macht k e i n e Heilkunde im Umherziehen für mein Verständnis in diesem Fall entsteht auch nicht die Problematik der GKV Zulassung der Physiopraxis, wie im vorherigen Beispiel.
Also durchaus alles möglich! Ich erinnere mich noch, dass vor etlichen Jahren eine Kollegin von mir auch so ger bei den olympischen Spielen eine Mannschaft mutbetreut hat!Ist aber schon fast 20 Jahre her. Da war sogar ein Artikel in der Zeitung mit ihr "unsere Frau in Atlanta" im Lokalblatt!
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Wenn du in diese Richtung deinen Schwerpunkt setzen willst, dann wäre sicher noch zusätzlich eine Weiterbildung in Chiropraktik (ACON) und/oder Osteopathie zusätzlich als Qualifikation sinnvoll, auch wenn das noch mal mehrere Jahre in Anspruch nimmt.
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Übrigens um noch mal auf deine BIA Messung und Funktionsdiagnostik zu kommen:
Es wäre auch möglich, dem Physiotherapeuten an einem Tag der Woche dein Gerät zu verleihen oder er kauft sich selber ein BIA Gerät und führt die Messung durch und die Patienten kommen zur Auswertung dann zusätzlich zu dir....evtl. wäre das noch besser?
Eine BIA Messung kann auch eine Helferin beim Physik machen, da ist ja nix dabei die Elektroden anzulegen und 2 Zahlen aufzuschreiben, die du dann mit deiner Software auswertest.
Welche Software für die BIA Messung und welches Gerät nutzt du denn?
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na da bin ich ja auch mal auf den Rechtskundigen gespannt.
Nach meinem Verständnis fällt das Außer-Haus tätig sein unter den Begriff Hausbesuch.
Beim "Umherziehen" ist m.E. gemeint, dass man seine Heilkundetätigkeit ausübt, ohne Praxisraum und ohne eine Hausbesuchspraxis angemeldet zu haben.
Für die Hausbesuchspraxis ist es ja auch "nur" wichtig, dass es eine Anschrift gibt, die sozusagen als "Geschäftssitz" gilt und der Heilkundige/Heilpraktiker dort erreichbar ist, d.h. jedermann ihn dort erreichen kann (natürlich nicht jederzeit), vergleichbar mit Wohnsitz.
Die Heilkunde im Umherziehen kommt doch aus der Zeit, in der Menschen mit einem Wagen von Ort zu Ort fuhren und nach Verkauf der Wundermittel oder Behandlung nicht mehr da waren und so auch nicht verantwortlich gemacht werden konnten.
Mit stationärer Praxis darf man doch trotzdem Hausbesuche machen ! -?-
VG Petra
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Ja klar darfst du Hausbesuche machen!
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"Heilen im Umherziehen" bedeutet ohne Praxissitz zu arbeiten!
Bei einer Hausbesuchspraxis - nicht alle Ämter erkennen diese an - da hilft mit dem GA zu s p r e c h e n ist der Sitz in der Regel die Privatadresse, mit Namen und Berufsbezeichnung an der Tür/Klingel und Telefonnummer.
Das haben wir gestern noch im Praxisgründungskurs besprochen, weil es immer ein Thema ist.
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Liebe Silke,
vielen Dank für die sehr umfangreichen Ausführungen .
Ich habe ein älteres Monofrequenzgerät 2000-S und das Multifrequenzgerät Nutriguard-MS. Beide von Data-Input. Dazu nutze ich auch die Software Nutriplus mit Duplex- und Segmentmodulen.
Lg Jens
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Hallihallo,
sehr interessante und wichtige Frage von Jens und vielen Dank für die bisherigen Antworten! Helfen schon sehr weiter.
Für mich mit Praxisadresse in Göttingen heisst das, dass ich mich mal z.B. mit dem GA München in Verbindung setzen sollte, denn da führe ich am häufigsten Hausbesuche durch (eine Zweitpraxis dort zu eröffnen ist noch etwas früh ...) - richtig verstanden?
Liebe Grüße, Cordula
Lebe, liebe, lache, sei achtsam und nimm Dir die Zeit, die Du brauchst ... man lernt nie aus.
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Liebe Cordula,
wenn du eine Praxis hast, kannst du Hausbesuche durchführen und musst deshalb keine Zweigpraxis anmelden.
Ein weiterer Standort macht Sinn, wenn man regelmäßig vor Ort eine Praxis betreiben möchte, nicht weil man dort Hausbesuche macht.
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Hallo miteinander,
sorry, dass ich mich erst jetzt melde, aber hier in der Schule ist z.Zt. echt was los .
Zur Frage:
- Ich habe leider keine Ahnung, was eine "BIA-Messung" ist! Wenn ihr mir hier vielleicht einen kleinen Tip geben könntet?
- Sofern diese BIA-Messung unter den Begriff "Heilkunde" fällt, könnt ihr diese als HPA grundsätzlich auch durchführen.
Jetzt kommt das Verbot der "Ausübung im Umherziehen" in Betracht.
Dieses bedeutet aber keinesfalls, dass ihr nur in der eigenen Praxis tätig werden dürft (siehe Hausbesuchspraxis), sondern, dass der Patient die Behandlungsbeziehung selbst angestoßen haben muss, indem er einen Antrag auf eure Behandlung, wo auch immer, gestellt hat und nicht ihr ihm zuerst darauf angesprochen habt, ob ihr ihn behandeln könnt, z.B. in einer Werbeveranstaltung oder - bei plötzlich auftretenen - Verletzungen auf dem Fußballfeld (es sei denn, der Verein hat euch im Voraus mit der entsprechenden Betreuung beauftragt).
Wenn ihr also eine feste Praxisadresse oder eine eine feste "Auftragsadresse" habt, ist jegliche Behandlung auf der Grundlage eines Patientenauftrages (Telefon/EMail) - gleich, wo diese stattfindet - keine "Heilbehandlung im Umherziehen".
Soweit für die Praxisausübung.
Wenn es um die Vorbreitung für die Erlaubnis-Überprüfung für die HP-Zulassung" geht, kann ich eine vorherige vortastende Kontaktaufnahme mit den zuständigen Gesundheitsamt empfehlen, da hier regional unterschiedliche Auslegungsvorstellungen bestehen, da dort gerne die bestehenden Auslegungsvorstellungen im Überprüfungsverfahren gehört werden.
MglG
Horst
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Guten Morgen und vielen Dank für diese sehr beruhigende Aussage. Sicherheitshalber würde ich vorher mit dem Gesundheitsamt konkrete Absprachen treffen, danke für den Tipp.
Damit ist eine Kooperation mit Anderen also durchaus möglich, sofern es ausdrücklich auf "Bestellung" des Patienten erfolgt.
Lg Jens
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