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Psychologischer Berater , wie beim Amt anmelden?
#1
Lieber Horst ,

Ich möchte mich als PB selbständig machen.
Erstmal nebenberuflich.
Kann ich das als Freiberufler ( ohne Mehrwertsteuer )  anmelden, oder muss 
ich ein Gewerbe anmelden (mit Mehrwertsteuer ).?
Und wie sieht es aus , wenn ich zusetzlich Nahrungsergänzungsmittel verkaufe .
Muss ich dann eine extra Rechnung schreiben ( wahrscheinlich  wegen Mehrwertsteuer )?
Huh
Die Kraft des Herzens   www.nadjapütz.de
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#2
Liebe Nadja, Horst ist noch zwei Wochen im Urlaub, deshalb wird nicht gleich eine Antwort kommen.

Aber wir haben hier ja sicherlich einige PBs, die ihre Praxistätigkeit bereits aufgenommen haben und deine Fragen vielleicht auch beantworten können.  Smile
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#3
(08.06.2018, 07:03)ute-die-gute schrieb: Liebe Nadja, Horst ist noch zwei Wochen im Urlaub, deshalb wird nicht gleich eine Antwort kommen.

Aber wir haben hier ja sicherlich einige PBs, die ihre Praxistätigkeit bereits aufgenommen haben und deine Fragen vielleicht auch beantworten können.  Smile

Liebe Ute, 

Ja klar , ich freue mich auf Antworten.

Ich bereite gerade alles vor,dann kann es bald losgehen.
Die Kraft des Herzens   www.nadjapütz.de
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#4
Liebe Nadja,



Zitat:Kann ich das ( Beraterin)  als Freiberufler ( ohne Mehrwertsteuer )  anmelden, oder muss 
ich ein Gewerbe anmelden (mit Mehrwertsteuer ).?

Dein zuständiges Finanzamt kann entscheiden, wie du eingestuft wirst, wenn du eine beratende aber nicht heilberufliche Praxis führst. In den meisten Fällen wird dies als Gewerbe eingestuft und du musst einen Gewerbeschein beantragen bei deiner zuständigen Gemeinde.

Je nach Umsatzvolumen kann das als Kleinunternehmerin laufen. Ich empfehle grundsätzlich in den Praxisgründungskursen auch einen Steuerberater zu haben.
Spätestens dann, wenn aufgrund der Einkünfte regelmäßige und fristgerechte Umsatzsteuer vorausbezahlt werden muss.



Zitat:Und wie sieht es aus , wenn ich zusetzlich Nahrungsergänzungsmittel verkaufe .


Dies ist immer als gewerblich zu betrachten und du braucht einen Gewerbeschein.


Zitat:Muss ich dann eine extra Rechnung schreiben ( wahrscheinlich  wegen Mehrwertsteuer )?

Wird deine Beratung auch gewerblich eingestuft kannst du mit einem Nummernkreis und Konto arbeiten.
Bist du freiberuflich ( vielleicht mal als HP oder HPP) und hast ein Gewerbe muss dies getrennt gebucht werden und die Rechnungsnummern unterschiedlich getrennt fortlaufend.

Viel ERFOLG und alles Gute!
Meine Forenbeiträge sind keine Therapieempfehlungen
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#5
Es gibt übrigens auch die Kurse zur Praxisgründung an der Schule!

Inzwischen auch getrennt nach Therapeuten Praxisgründung ( den gibt es schon seit 2012 hier mit mir) und den Bereich der Praxisgründung für Berater (hat Gudrun inzwischen an sich genommen und geht dort speziell auf die Bedürfnisse der nicht Heilberufe und gewerbliche Abläufe ein).
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#6
(08.06.2018, 08:43)Silke Uhlendahl schrieb: Es gibt übrigens auch die Kurse zur Praxisgründung an der Schule!

Inzwischen auch getrennt nach Therapeuten Praxisgründung ( den gibt es schon seit 2012 hier mit mir)  und den Bereich der Praxisgründung für Berater (hat Gudrun inzwischen an sich genommen und geht dort speziell auf die Bedürfnisse der nicht Heilberufe und gewerbliche Abläufe ein).

Hallo Silke,
wie geht man dann am Besten vor, wenn man erst beratend (PB und Legasthenietrainer) arbeiten will, und später erst die HP-Praxis eröffnet.
Bei mir wäre das so, denn ich denke bis ich die Prüfung mache dauerts noch knapp 2 Jahre...mit den andern beiden könnte ich im Herbst-Winter starten.
LG Micha Angel
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#7
Liebe Micha,

ich empfehle dann direkt alles so zu beachten wie später als HP/HPP und zusätzlich natürlich Gewerbe usw. anzumelden.

Hinterher hat man dann einfach 2 Routen: Gewerbe und freiberufliche Tätigkeit. das habe ich auch und das geht ja gut :-)
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#8
Liebe Nadja, liebe Micha  Heart

Genau wie Silke schreibt habe ich mich den Beratern angenommen. 
Nun bereits seit vier Jahren gibt es das Seminar Erfolgreich in der Beraterpraxis.

Du musst Dich zunächst als Berater überhaupt nicht bei dem Gesundheitsamt anmelden.
Es reicht sich dort anzumelden, wenn Du HP bist. Vorher macht es keinen Sinn.
Bei  den meisten Gesundheitsämtern wirst Du sowieso als Berater nicht angenommen.

Wichtig ist die Gewerbeanmeldung bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung. 
Da musst Du Dir im Vorfeld überlegen, was Du wirklich anbieten magst.
Denkst Du daran, beispielsweise noch Tees oder Aromaöle zu verkaufen, dann sollte das unbedingt darin festgeschrieben werden.
Denn jede Änderung, die Du dann beantragst, verursacht Kosten.


Dann musst Du natürlich das Finanzamt verständigen. Falls Du mit dem steuerlichen Erfassungsbogen Schwierigkeiten hast,
solltest Du einen Steuerberater in Anspruch nehmen. Denn hier muss mit den geplanten unternehmerischen Gewinn
gerechnet werden. Daraus ergeben sich im Normalfall die eventuellen Vorauszahlungen für Einkommen- und Gewerbesteuer.


Nicht vergessen darfst Du die notwendigen Versicherungen.
Zwingend ist eine Berufshaftpflichtversicherung. Da solltest Du unbedingt alle Tätigkeiten mitgegeben, damit es später zu keinen Problemen kommt.
Wenn Du beispielsweise Wanderungen oder Kneipp-Anwendungen anbieten möchtest, dann sollte das dort auch festgeschrieben sein.
Eventuell ist es auch notwendig eine Praxisinhaltsversicherung und eine Praxisunterbrechungsversicherung abzuschließen. 
Denke auch an Deine eigene Unfallversicherung mit einer eventuell erhöhten Gliedertaxe.

Ich möchte Dir auch raten mit der Berufsgenossenschaft Kontakt aufzunehmen und Dich dort anzumelden.
Die Anmeldung dort ist für Einzelunternehmen kostenlos.

Dann hast Du alle Dinge auch genauso vorbereitet, um später Deine HP-Praxis zu eröffnen. 
So, wie Silke es auch schon schrieb.

Wenn Du noch weitere Fragen hast, kannst Du Dich gerne an mich wenden.
Liebe Grüße
Gudrun blume
Die Ernährungsfrau vom Kochelsee
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#9
Hallo ihr Lieben , Heart

Danke für die Antworten. 
Erstmal als Kleingewerbe  anmelden.
Dann schauen wie sich alles entwickelt.
Die Kraft des Herzens   www.nadjapütz.de
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#10
Hallo,

Frage erstmal bei deinem örtlichen Finanzamt an, ob deine Tätigkeit als sog. freier Beruf i.s.des § 18 EKstG anerkannt wird (sog. "den Katalogberufen ähnlicher Beruf".) Dadurch entscheidet sich auch, ob du ein Gewerbe anmelden musst oder nicht.

Vg
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#11
Hallo Antje ,

ich werde mich auf jedenfall noch beim Amt
informieren.  Idea
Scheint überall etwas anders zu sein.
Die Kraft des Herzens   www.nadjapütz.de
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