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Huhu ihr Lieben,
ich weiß nicht ob das hier das Richtige Thema ist, aber ich hab eine Frage, die vermutlich auch wegen Corona gut in einer mündlichen Prüfung vorkommen könnte.
Wenn ich bei meinem Patienten einen Verdacht auf eine Infektionskrankheit z.B. Corona, Masern, Influenza was auch immer, dann melde ich natürlich (wenn meldepflichtig) und schicke den Patient zum Arzt.
Danach muss ich meinen Praxisraum desinfizieren. Was ist aber mit dem Wartezimmer und Menschen die dort sitzen? Wenn der kranke Patient vorher auch im Wartezimmer saß muss ich doch auch den ganzen Warteraum desinfizieren (vielleicht sogar auch wenn der Kranke nur durchs Zimmer durchgegangen ist?)
Was mache ich denn dann mit den dort wartenden Patienten?
Sag ich: "So jetzt muss ich hier erst mal alles Desinfizieren kommen in 10 Minuten wieder?" Muss ich den dort Wartenden Patienten mitteilen, dass ein Corona-, Masern- was auch immer verdächtiger Patient grade da war?
Wenn ja, ist das nicht schwierig mit dem Datenschutz?
Alle haben ja gesehen wer da grade raus und rein gegangen ist.
Aber wenn ich es nicht sage, und die Leute haben sich eventuell angesteckt und gehen dann z.B. nach Hause zu der immunsuppressierten Schwiegermutter, dem AIDS-Kranken Freund oder was auch immer, dann ist es ja auch gefährlich?!?!
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Entschuldige bitte, dass deine Frage übersehen wurde. Ich habe sie gerade zufällig gefunden.
Auf deine Frage gibt es keine eindeutige Antwort, da es keine Stelle gibt, die so etwas allgemeingültig regelt.
Das wichtigste ist in diesen Fällen der GESUNDE MENSCHENVERSTAND. Das heißt, du musst überlegen, was ist genau im EINZELFALL passiert und wo könnte es zu einer Ansteckung gekommen sein.
Heute ist es durch Corona ja so, dass so ein Szenario nicht mehr vorstellbar ist. Jemand mit Masern, Influenza ... hat ja grippale Beschwerden und darf von daher das Wartezimmer gar nicht mehr betreten. Und ansonsten musst du überlegen: Um welche Erkrankung handelt es sich? Wie wird diese übertragen - durch Anhusten, Schmierinfektion ... Hat der Patient die Toilette aufgesucht (wichtig bei fäkal-oraler Ansteckung) - saß er im Wartezimmer nah bei einem anderen Patienten?
Bei Verdacht z.B. auf Influenza oder Corona muss das Gesundheitsamt nicht nur über den vermutlich Infizierten informiert werden, sondern auch über die Kontaktpersonen im Wartezimmer, damit eine Nachverfolgung möglich ist und die Kontaktpersonen getestet werden können.
GLG Isolde