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Diabetes-Notfall - Glucose 40% Verschreibungspflicht?
#1
Hallo!

Ich bin gerade dabei, die Notfälle bei Diabetes zu lernen und bin auf ein Problem gestoßen.
Bei einer Hypoglykämie steht in sämtlichen Büchern, dass man 40%ige Glucoselösung i.v. gibt. Allerdings habe ich nun gelesen, dass die verschreibungspflichtig ist.
Was will der Amtsarzt nun hören?

Ähnlich ist es mit dem Coma Diabeticum - in manchen Büchern steht, man soll mit physiolog. Kochsalzlösung Volumen substituieren, in anderen soll man - sofern der Patient dies bei sich hat - Insulin spritzen.

Zu guter Letzt: Muss man bei Bewusstlosen zuerst den Notarzt rufen oder zuerst stabile Seitenlage?

Schon mal danke für eure Hilfe!
Viele Grüße
Brina
Antworten
#2
Hallo Brina,

wir lernen, immer zuerst den Notarzt rufen.
Das würde ich auch immer machen.

Da 40% ige Glucose verschreibungspflichtig ist, hast du sie gar nicht in der Praxis, kannst die also gar nicht geben.
Außer, der Patient hat sie in der Tasche.Wink

Es scheint aber tatsächlich Amtsärzte zu geben, die das immer noch nicht wissen.

Was man geben kann ist Gluca Gen, wenn der Patient das dabei hat.
Oder es mit der Glucose versuchen, die noch nicht der Verschreibungspflicht unterliegt.

Im Coma diabeticum kannst du einen Zugang legen aber kein Insulin spritzen wenn der Notarzt im Anmarsch ist.
Das machen die normalerweise in der Klinik weil da die nötige Überwachung gewährleistet ist.

LG
Antje
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#3
und ich bin auch der meinung das der patient vorgeht. das heist erst stabile seitenlage und dann notarzt denn der pat. könnte sich ja beim vom stuhl fallen oder so , verletzen.
Alle Menschen sind klug - die einen vorher, die anderen nachher.
Antworten
#4
Also,die Frage von Brina war ja nach "Einem Bewustlosen".

Das heißt doch der Patient ist bewustlos,wenn er dann noch sitzen sollte?Würde ich auch erst lagern und dann rufen!

Wenn er der Patient nun schon liegt hat er sich vielleicht schon verletzt.Ich denke das muß immer nach der Situation entschieden werden!
Herzliche Grüße:
Werner

Pate von Nicci
Pate von Sabinewe
Big Grin
Antworten
#5
Das ist klar, dass man keinen vom Stuhl fallen lässt.Big Grin
Der Notruf ist in ein paar Sekunden abgesetzt und wenn man alleine ist, ist es immer der sicherste Weg, das zuerst zu machen.
Man muss auch an die Eigensicherung denken.

Gerade bei Hypoglykämien muss man z.B. damit rechnen, dass die Leute anfangen zu krampfen und das kann auch gefährlich für einen selbst werden wenn man nah an den Leuten dran ist.

Natürlich kommt es auch immer auf den Einzelfall an.

LG
Antje

Antworten
#6
Liebe Antje,
das ist auch bei an anderen Fällen sonst immer so gesagt oder geschrieben worden bei Notfall-Beispielen die mit diabetischen Patienten zu tun hatten.Idea
Herzliche Grüße:
Werner

Pate von Nicci
Pate von Sabinewe
Big Grin
Antworten
#7
Vielen Dank für eure zahlreichen Antworten!
Hab mich mal ein wenig schlau gemacht über Glucagon-Gabe bei Hypoglykämie.
Schon wieder bin ich auf einen Widerspruch gestoßen: Glucagon gibt man auch bewusstlosen Patienten i.m. oder s.c. - Nun habe ich aber gelernt, dass man beim Schock bzw. bei drohendem Schock nur i.v. spritzen darf, aber weder i.m. noch s.c., da wegen der Kreislaufzentralisation um Schock Unterhaut und Muskeln nicht ausreichend durchblutet werden und so das Medikament nicht richtig im Körper verteilt werden kann.
Antworten
#8
Das scheint trotzdem zu wirken.
Soweit ich weiß, i.m. noch besser als s.c..

Man kann es aber auch i.v. spritzen.
Nur die Leute, die es anwenden, können das ja meistens nicht.
Steht alles auf dem Beipackzettel.

LG
Antje
Antworten
#9
(09.05.2012, 22:17)Brina schrieb: ....
Schon wieder bin ich auf einen Widerspruch gestoßen: Glucagon gibt man auch bewusstlosen Patienten i.m. oder s.c. - Nun habe ich aber gelernt, dass man beim Schock bzw. bei drohendem Schock nur i.v. spritzen darf, aber weder i.m. noch s.c., da wegen der Kreislaufzentralisation um Schock Unterhaut und Muskeln nicht ausreichend durchblutet werden und so das Medikament nicht richtig im Körper verteilt werden kann.

Hier geht es um zwei ganz unterschiedliche Dinge:
Man darf nicht Bewusstlosigkeit und Schock (= Kreislaufversagen) gleichsetzen.

Bei einer Hypoglykämie liegt ja kein Schock im Sinne eines Kreislaufversagens vor. Deshalb kann s.c. oder i.m. injiziert werden.

GLG Isolde
Antworten
#10
Oh, dann hab ich das wohl immer falsch verstanden.
Ich dachte nämlich immer, dass Hypoglykämie auch eine Form des Schocks ist, weil manchmal auch von "hypoglykämischem Schock" die Rede ist.
Leider hab ich aber in keimem meiner Bücher eine genauere Begründung gefunden, ob bzw. wieso es bei Hypoglykämie zum Schock kommt. Könnte es mir höchstens so erklären, dass durch den Glukosemangel im Kreislaufzentrum im Stammhirn ähnliche Funktionsstörungen/Funktionsausfälle zustande kommen könnten wie beim neurogenen Schock?
Aber müsste man dann im Notfall bei Hypgoglykämiedoch nicht auch Volumen i.v. substituieren?
Antworten
#11
(11.05.2012, 09:29)Brina schrieb: Aber müsste man dann im Notfall bei Hypgoglykämie doch nicht auch Volumen i.v. substituieren?

Der Blutdruck ist normal, deshalb wird kein Volumen substituiert.

Der Begriff "Schock" ist hier nicht richtig.
Aber es gibt ja in der Medizin vieles was "falsch" benannt wird.

Z.B.
Hypoglykämie = falsch
Es müsste eigentlich heißen Hypoglucämie

denn es ist ja zu wenig Glukose im Blut und nicht Glykogen.

Wem fallen denn noch Bezeichnungen ein, die falsch sind? Smile

GLG Isolde
Antworten
#12
Sehr Interessant......

Bezeichnungen die falsch sind?

Wie wärs mit "Bandscheibenvorfall"?
Es fällt ja nichts vor.... es tritt eher aus? Tongue

LG Karin
Liebe Grüße Karin
Bewegung ist keine Freizeitbeschäftigung,
sondern biologische Notwendigkeit.
Antworten
#13
Ich glaube, das wird eine interessante Sammlung.
Damit alles schön übersichtlich bleibt, schließe ich diesen Thread und eröffne die Sammlung hier neu:

http://www.fernlehrgang-heilpraktiker.co...l#pid97321
GLG Isolde
Antworten


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