Ich bin gerade dabei, die Notfälle bei Diabetes zu lernen und bin auf ein Problem gestoßen.
Bei einer Hypoglykämie steht in sämtlichen Büchern, dass man 40%ige Glucoselösung i.v. gibt. Allerdings habe ich nun gelesen, dass die verschreibungspflichtig ist.
Was will der Amtsarzt nun hören?
Ähnlich ist es mit dem Coma Diabeticum - in manchen Büchern steht, man soll mit physiolog. Kochsalzlösung Volumen substituieren, in anderen soll man - sofern der Patient dies bei sich hat - Insulin spritzen.
Zu guter Letzt: Muss man bei Bewusstlosen zuerst den Notarzt rufen oder zuerst stabile Seitenlage?
Schon mal danke für eure Hilfe!
Viele Grüße
Brina