das ist eine schwierige Frage. Ich versuch mal was:
Die "Ruhe vor dem Sturm" tritt auf, nachdem die Ausweglosigkeit und Hoffnungslosigkeit deutlich sichtbar war, also sozusagen als Stimmungsumschwung. Außerdem wird man Abklärung, ob bereits Suizidversuche stattgefunden haben, oder ob es in der Familie oder im näheren Umfeld Suizidalität gab.
Vielleicht hilft in diesem Fall, den Patienten nach seiner Zukunftsperspektive zu befragen, nach seiner Gefühlslage und wodurch der Stimmungswechsel, als die Ruhe vor dem Sturm begründet ist. Also durch ganz viele Fragen einen Eindruck gewinnen, ob die Ruhe fundiert, auf einer stabilen Basis gründet, die erlebbar ist. Oder sie einen Schlussstrich bedeutet. Die "Ruhe vor dem Sturm" allein, kann sicher kein Anlass sein, weitere Maßnahmen, wie Zwangseinweisung (im Extremfall) einzuleiten.
Was denkst Du?
Liebe Grüße
Adele