meinst Du nicht es ist damit gemeint zu zeigen, das man eine Krankheit erkennen kann, die wir z.B. aufgrund unserer Sorgfaltspflicht oder auch aufgrund von Behandlungsverbot nicht behandeln dürfen?
Ich meine damit das ich als HP erkennen kann es handelt sich hier jetzt um eine Krankheit die weitere diagnostische DD per Arzt bedarf, z.B. Röntgen. Als Beispiel jemand kommt mit Kopfschmerzen, das man auch aufzeigen kann, das man Krankheiten wie Tumorgeschehen oder innere Blutungen im Kopf hat und diesen Patienten natürlich zur Abklärung erstmal an einen Arzt verweisen würde und nicht auf seine eigenen Möglichkeiten in der Diagnostik als Einziges schaut.
Aber vielleicht verstehe ich das auch falsch und wer anderes kann es genauer oder besser sagen? Ich wünsche Dir das Du jemanden findest, der auch in Regensburg war und Dir Klarheit bringen kann. Aber auf jeden Fall schon mal vorab: viel Erfolg.
LG Gini
(Zitat: Michael A. Denck)