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Behandlungsverbot von Bachblüten in NRW
#2
Liebe Isolde,

zu dem Thema ist gerade bei BBB Gesetzeskunde unter dem Thema "Bachblüten verkaufen" etwas gesagt worden.

Ich kopiere hier mal nur die Kernaussage herein:


Die Antwort des Gesundheitsamtes war …. Ich zitiere:
„…..der Heilpraktiker/die Heilpraktikerin (Psychotherapie) darf keine Arzneimittel verordnen.
Er/Sie kann im Rahmen der Therapie Präparate, die nicht dem Arzneimittelgesetz unterliegen, zur Unterstützung empfehlen.
Wenn Sie sich nach Erhalt Ihrer Erlaubnis als Heilpraktikerin (Psychotherapie) niederlassen, erkundigen Sie sich bitte bei der für Ihre Niederlassung zuständigen Behörde“.

....also man darf Smile muss es nur richtig machen Smile

Viele Grüße
Regina
*****************************************************************
Wenn dir jemand Zitronen ins Glas kippt, mach LIMONADE draus!"  

www.praxis-rhv.de
www.klopfakupressur-fachfortbildungen.de
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RE: Behandlungsverbot von Bachblüten in NRW - von Regina Herzog-Visscher - 15.05.2013, 22:21
RE: Behandlungsverbot von Bachblüten in NRW - von Anne Kristin - 16.05.2013, 08:00

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