Zu deinen Plänen eigenständig zu operieren:
Operationsziffern für derartige Eingriffe und auch für Gipsanlagen sind im GeBüH-Verzeichnis nicht zu finden auch Analogziffern sind für mich nicht denkbar.
Im Rahmen der Sorgfaltspflicht ist es für mich fraglich, ob du in einer Heilpraktiker/Naturheilpraxis entsprechende OP-Räume einrichten kannst und auch ob du einen Anästhesisten an deiner Seite hast und ob deine Berufshaftpflicht dir derartige Eingriffe versichert (schon Faltenunterspritzen muss e x t r a und t e u e r versichert werden!).
Ich kann mir nicht vorstellen, dass jemand sein Kind lieber in einer HP Praxis statt in einem ärztlichen Op Zentrum bzw. Klinik operieren ließe, wenn es zudem nicht erstattungsfähig ist.
Analog GOÄ:
müsstest du bei den 2000er Ziffern wegen Sehnen OP schauen, die Anästhesie rechnet der Anästhesist extra ab.
Anlaogien zur GOÄ werden nur in absoluten Ausnahmen erstattet.
Welche Anästhesie wird hierbei angewendet?
Wie viele Ärzte führen diese OP Technik in Deutschland durch?
Zu der anderen Abrechnungs-Frage:
wenn du mit deinen Patienten eine Honorarabsprache hast, kannst du (rein juristisch) abrechnen wie du möchtest, da aber die Patienten das dann ggf. nicht erstattet bekommen, wird die Nachfrage evtl. nicht so hoch sein, weil grade die Behandlungen des Physiokatalogs (bspw. Z.n. Apoplex) ja von der GKV und PKV erstattet wird. Natürlich kannst du analog mit den Ziffern 1, 17.1,4,5 und auch manuellen Ziffern 20er, 34, 35er arbeiten (analog).
Tipp: im Herbst gibt es wieder einen GeBüH Kurs online als Webinar