puuuh die Juristen haben ja eine noch schwierigere Sprache als die Mediziner
Ich versuche es einmal mit schlichten Worten auszudrücken:
Der HP hat zwar eine Schweigepflicht, wenn er aber so etwas Schlimmes, wie eine Kindsmisshandlung vermutet, dann ist das ein "rechtfertigender Notstand" und er darf so etwas melden, ohne dass er Schadenersatzforderungen wegen der Verletzung seiner Schweigepflicht befürchten müsste.
Wenn ein HP - aus welchen Gründen auch immer - trotzdem nicht mit seinem Namen melden möchte, dann kann er dies anonym machen. Auch in diesem Fall kann er sich sicher sein, dass seiner Meldung nachgegangen werden muss. (Das ist ja tröstlich.)
Nach diesen Ausführungen muss übrigens Punkt B angekreuzt werden.
Aaaaaber: meldet der HP nicht, passiert ihm nicht. Er ist dazu nicht verpflichtet.
Das ist ja eine moralische Frage. Wie seht ihr denn so etwas?
Das heißt ja, obwohl der HP Hinweise auf Misshandlungen hat MUSS ER NICHT melden.
Wo sind denn die Rechte des Kindes? Wer schütz es?