die Folien zu Freitag kommen noch. Ich bin nur gestern Nacht erst aus HH zurück gekommen und habe heute auch schon wieder den ganzen Tag Praxis, sodass ich einfach noch nicht dazu gekommen bin, die Folien ordentlich zusammenzustellen und dann hochzuladen. Aber das mache ich noch
![Smile Smile](https://www.fernlehrgang-heilpraktiker.com/forum/images/smilies/smile.gif)
Was das Gedankenlautwerden angeht:
Merke dir am besten beides!
Kurt Schneider zählt es zu den Wahrnehmungsstörungen. Wenn du also nach den Symptomen nach Schneider gefragt wirst, dann gehört es in die Kategorie der Wahrnehmungsstörungen.
Aber es gehört eben auch in die Ich-Störungen, da die Meinhaftigkeit gestört ist, wenn eine Patient seine Gedanken als Stimme (die er ja nicht als kleine innere Stimme sondern als Stimme einer Person) laut hört.
Dennoch: Er hört etwas, was nicht da ist, und damit ist auch auch richtig zu sagen, es kann zu den akustischen Halluzinationen gezählt werden.
Will sagen: Wenn ein Prüfer sagt: "Zählen Sie bitte die Symptome nach Schneider auf", dann zählst du Gedankenlautwerden als Wahrnehmungsstörung auf.
Wenn ein Prüfer sagt: "Können Sie mir etwas über Gedankenlautwerden" sagen, dann kannst du sagen: "Also Schneider zählt das zu den Wahrnehmungsstörungen. Das ist ja auch insofern richtig, als dass der Patient etwas hört, wozu es keinen sinnlichen Außenreiz gibt. Damit ist es qua Definition eine akustische Halluzination. Da beim Gedankenlautwerden allerdings die Ich-Grenzen überschritten werden, weil sich die Gedanken nicht mehr nur im Kopf des Patienten befinden, sondern von einer Stimme gesprochen werden, die der Patient hört, liegt auch eine Störung der Meinhaftigkeit vor. Daher kann man das Gedankenlautwerden auch zu den Ich-Störungen rechnen. Ich finde beides schlüssig und konnte in der Literatur sowohl die eine als auch die andere Zuordnung finden."
Was soll der Prüfer dann noch sagen!??
![Wink Wink](https://www.fernlehrgang-heilpraktiker.com/forum/images/smilies/wink.gif)
Liebe Grüße,
Savina
just how we play the hand. (Randy Pausch)