das, was Du über die Wiederholbarkeit von Prüfungen an der Uni geschrieben hast, gilt für alle Berufsabschlüsse (wer beim 3. Mal durchfällt, kann sich nicht noch ein viertes Mal prüfen lassen).
Aber, so wie ich das verstehe, handelt es sich ja bei der Heilpraktikerprüfung nicht um eine Prüfung, sondern um eine Überprüfung, in der festgestellt werden soll, ob die Kandidaten eine "Gefahr für die Volksgesundheit" darstellen oder nicht. Hinzu kommt, dass Heilpraktiker kein anerkannter Ausbildungsberuf ist.
Ob die Tatsache der uneingeschränkten Wiederholbarkeit der Überprüfung ein wesentlicher Kritikpunkt seitens der Ärzte ist, weiss ich nicht zu beurteilen.
Auch ich fände es sehr schade, wenn es eines Tages zu einer eingeschränkten Therapiefreiheit käme - aber noch ist dem ja nicht so!!! (Gott sei Dank). Für die Akupunktur trifft das aber nicht mehr zu, sie ist mittlerweiler wissenschaftlich untermauert und wird - nach einem definierten Indikationskatalog - auch von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt (allerdings nur, wenn die Akupunktur von einem Arzt durchgeführt wird! - leider).
So, das war meine kurze Rückmeldung. Dir wünsche ich noch einen schönen Tag und einen guten Start in die neue Woche.
LG
Gérard