also nach meinen Auskünften sind sowohl Fremdwerbung auf der eigenen Website, als auch Adwords/Eigenwerbung - unter Beachtung der inhaltlichen Schranken - zulässig.
Die von Heike angedeuteten Probleme bei einer Einkommenserzielung durch Fremdwerbung - Impressum, inhaltliche Verantwortungsregelungen, Anmeldung Gewerbebetrieb bei Stadt und Finanzamt , getrennte Einkommensermittlung und -anmeldung - sind zu beachten, da die Werbeeinnahmen nicht mit der freiberuflichen Tätigkeit zusammenhängen.
Liebe Grüße Horst