zu eurer Erbauung und Vorwarnung vor unerfreulichen Abmahnungen:
Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hat im Januar 2016 entschieden, dass Ärzte nicht damit werben dürfen, dass eine von ihnen angebotene Magnetfeldtherapie "die Selbstheilung des Körpers aktiviert und Schmerzen lindert".
Zur Begründung führt das OLG an, dass "eine therapeutische Wirksamkeit dieser Therapie wissenschaftlich nicht belegt" sei und die Werbeangabe mit der therapeutischen Wirksamkeit daher "irreführend und somit unzulässig" sei (Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz und das UWG).
Diese Bewertung der angesprochenen Werbeaussage durch Ärzte gilt gleichermaßen auch für Heilpraktiker.
Wichtig: Infolge der grundsätzlichen Therapiefreiheit für Heilpraktiker ist eine Magnetfeldtherapie in der Praxis möglich, nur die öffentliche Werbung mit deren Therapiewirksamkeit ist mit dem Abmahnrisiko belastet.
GlG
Horst